Eine Studie legt nahe, dass teurere Pflegeheime die Pflege über die Hotelleriepreise quersubventionieren. Das darf nicht sein. Es gibt folglich klaren Handlungsbedarf bei der Pflegeheimfinanzierung.
Die Studie kommt zu folgenden Schlüssen:

1. Die Limitierung der öffentlichen Finanzierung der Pflege in Pflegeheimen (dch. OKP und Pflegefinanzierung) limitiert die Pflege, resp. die Zahl der dipl. Pflegefachpersonen und damit die Pflegequalität. D.h. die Finanzierung lässt nicht immer zu, dass die Pflege dem Bedarf der Bewohner:innen entspricht.

2.: Teurere Heime quersubventionieren die Pflege mit Hilfe der Einnahmen aus der Hotellerie, was nicht zulässig ist.

3: Gewinnorientierte Pflegeheime weisen eine tiefere Personaldotation auf als gemeinnützige.

Das ist nicht zulässig. Aus diesem Grund habe ich im September eine Interpellation eingereicht und den Bundesrat um die Beantwortung einiger Fragen gebeten.

Die Antwort liegt nun vor. Der Bundesrat schreibt, dass „die teilweise ungenügende Restfinanzierung durch die Kantone bzw. Gemeinden dazu führen kann, dass die Kosten der Leistungserbringer nicht vollständig gedeckt sind. Damit verbunden ist die Gefahr, dass den Pflegebedürftigen diese Pflegekosten über das zulässige Maximum hinaus überwälzt werden.“

Zudem erklärt der Bundesrat, dass die Personaldotation „Sache der betroffenen Pflegeheime sei“, der Fachkräftemangel aber ebenfalls eine Rolle spiele: „Bei einem Mangel an Pflegefachpersonal müssen unter Umständen nicht entsprechend qualifizierte Pflegepersonen Kernaufgaben der Fachpersonen übernehmen, was sich negativ auf die Qualität auswirken kann.“ Er verweist dabei auch auf die Umsetzung der Pflegeinitiative, resp. meine Interpellation „Sofortmassnahmen für den Personalerhalt in der Pflege sind dringend„.

Das Fazit: Es gibt bei weiterhin Handlungsbedarf bei der Pflegeheimfinanzierung. Die Umsetzung der Pflegeinitiative, insbesondere des zweiten Pakets, ist absolut dringend. Gleichzeitig müssen die Kantone aktiv werden. Es braucht eine kostendeckende Restkostenfinanzierung und Sofortmassnahmen, damit sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege jetzt verbessern. Abwarten schadet, nicht zuletzt den Menschen, die im Pflegeheim leben und ein verfassungsmässiges Recht haben auf eine angemessene Pflege.