Rückmeldungen von Spitälern und Pflegeheimen zeigen, dass sich der Personalmangel in der Pflege weiter zuspitzt. Pflegende verlassen ihren Beruf oder fehlen wegen Erschöpfung. Betten werden geschlossen. Wartezeiten bei Patient:innen und eine zusätzliche Belastung des noch vorhandenen Personals sind die Konsequenzen.

Am 28.11.2021 wurde die Pflegeinitiative angenommen. Der Bundesrat hat die Umsetzung in zwei Etappen beschlossen. Innovative Betriebe handeln und reduzieren die Wochenarbeitszeit, um die Pflegenden im Beruf zu halten. Viele Einrichtungen zögern wegen den Finanzen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

viele Kantone verweisen auf den Bund und sehen sich nicht in der Pflicht, die Umsetzung der Pflegeinitiative jetzt anzugehen. Dabei wäre es von grösster Bedeutung, dass die Kantone ihrer Verpflichtung nachkommen. Sowohl in ihrer Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und die Spitalplanung als auch in ihrer Rolle als Kostenträger oder Spitalbetreiber sind sie gefordert. Dies auch mit Blick auf den nächsten Herbst, wo die pandemiebedingte Belastung wahrscheinlich wieder zunehmen wird. Eine gesetzliche Verpflichtung schafft das Covid-19-Gesetz, welches die Kantone verpflichtet, Vorhalteleistungen für Versorgungsspitzen zu finanzieren und die nötigen Kapazitäten zu bestimmen. Die Kantone haben es in der Hand über finanzielle Anreize oder die Reduktion der Wochenarbeitszeit Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Pflegenden im Beruf zuhalten. Ihre Untätigkeit gefährdet die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und treibt die Pflegenden weiter aus dem Beruf.

Fragen an den Bundesrat:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Haltung von Kantonen, mit Massnahmen für den Personalerhalt in der Pflege abzuwarten, bis nationale Vorgaben zur Umsetzung der Pflegeinitiative bestehen?
  2. Wie beurteilt er die Umsetzung von Art. 3 Abs. 4bis des Covid-19-Gesetzes durch die Kantone?
  3. Welche Massnahmen könnten die Kantone ergreifen, um den Personalerhalt der Pflege zu erhöhen?
  4. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen einzelner Institutionen, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren?
  5. Sieht er ein Monitoring vor, um die besorgniserregenden Entwicklungen in der Pflege zeitnah und zentral zu erfassen?
  6. Wie beurteilt er das Ausweichen auf teures temporär tätiges Pflegepersonal?
  7. Sieht er weitere Möglichkeiten, um die gefährdete Versorgung rasch sicherzustellen?

Diese Interpellation habe ich am 11. Mai 2022 zusammen mit 21 Mitunterzeichnenden aus 6 Parteien eingereicht.