Während wir hier diese Debatte zur Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) und zum Gegenvorschlag führen, findet in Genf die Jubiläumskonferenz der internationalen Arbeitsorganisation statt. Vor 100 Jahren wurde die ILO gegründet und dank ihrer konnten wurden fundamentale Verbesserungen für die Arbeitnehmer_innen erreicht werden. Namentlich die acht  Kernarbeitsnormen –  die Vereinigungs- und Organisationsfreiheit, das Recht auf kollektive Verhandlungen, das Verbot von Diskriminierung und Kinder-/Zwangsarbeit – sind von grosser Bedeutung und wesentliche Menschenrechte. Allerdings werden die acht  Kernarbeitsnormen nicht weltweit vollständig umgesetzt. Dafür, dass sie zukünftig so durchgesetzt werden, braucht es eine Sorgfaltspflicht für die internationalen Konzerne.

Mit der Konzernverantwortungsinitiative schaffen wir zumindest die Grundlage dafür, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichtet werden. Denn die Konzernverantwortungsinitiative verlangt klar und verständlich, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz den Schutz der Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechte sowie die Einhaltung internationaler Umweltstandards in ihren Geschäftspraktiken verankern, und über deren Einhaltung Rechenschaft ablegen müssen. Verstösse gegen diese Pflichten sollen auch Konsequenzen haben. Menschen- und umweltrechtskonformes Handeln im In- und Ausland soll verankert sein und Verstösse sollen geahndet werden.

Etwas, das selbstverständlich sein müsste. Haben wir nicht alle schon als Kinder gelernt, dass «man Regeln einhalten und dafür gerade stehen muss, wenn man einen Seich gemacht hat?!» Wobei der Verstösse gegen Menschenrechte, die Ausbeutung von Menschen und Natur und Umweltzerstörung gravierende Vergehen sind, die geahndet werden müssen.

Die Gewinne der Konzerne dürfen nicht weiter auf menschenrechtswidrigen und umweltzerstörerischen Geschäften beruhen. Dass es nicht reicht, wenn man in Hochglanzbroschüren von «Social Responsability» und „Sustainability“ schwafelt, sondern dass konkrete Massnahmen und Handeln angesagt sind, zeigen die zahlreichen schlimmen Beispiele, von den wir hören und lesen.

Die Konzernverantwortungsinitiative schützt die Schwächsten, diejenigen ,die sich nicht wehren können. Namentlich Frauen und Kinder, die Natur sind ganz besonders verletzlich und werden am stärksten ausgebeutet. Sie schuften zu Hungerlöhnen in Minen oder Fabriken, riskieren ihre Gesundheit, kommen gar zu Tode, erleben Gewalt und mehrfache Ausbeutung. Das müssen wir stoppen. Und sie sind die ersten, die darunter leiden, wenn durch Umweltverschmutzung und Klimawandel Böden unfruchtbar und Wasservorkommen versiegen oder vergiftet werden.

Gestern war der Welttag gegen Kinderarbeit – eine Schande, dass wir einen solchen Welttag begehen müssen und Kinderarbeit zulassen.

Mit der Konzernverantwortungsinitiative werden die Grundlagen gelegt, damit die Konzerne für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können. Ja, vorerst nur Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Ziel muss es natürlich sein, dass wir international verbindliche Regelungen durchsetzen. Wir sind mit unseren Bemühungen nicht alleine, denn in verschiedenen europäischen Ländern werden Sorgfaltsgesetze debattiert oder sind, wie in Frankreich und der Niederlande gar beschlossen.

Als Gewerkschafterin kämpfe ich dafür, dass die Arbeitnehmer_innenrechte weltweit verbessert und durchgesetzt werden. Die KOVI ist wichtiger Schritt dazu, die Arbeitsbedingungen für alle fairer und gerechter zu machen. Ich unterstütze darum die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag.

 

Dieses Votum habe ich in stark verkürzter Form im Nationalrat am 13. Juni gehalten.