Eine überteure Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) wird uns als Fortschritt und Notwendigkeit verkauft. Gegen 2,5 Milliarden sollen das Gewerbe und die Arbeitnehmenden zusätzlich ins BVG pumpen, um die Rentenverluste auszugleichen. Die Senkung des Umwandlungssatzes sei nötig, um die Umverteilung von jung zu alt zu stoppen. Doch dieses Problem existiert nicht mehr, ist seit 2022 sogar ins Gegenteil gekippt. Warum sollen da die Renten gesenkt und höhere Beiträge einbezahlt werden? Lohnbeiträge, die sowohl das Gewerbe, die Gastronomie und Baubranche, als auch die Arbeitnehmenden belasten. Auf der anderen Seite werden die wahren Probleme der BVG nicht angepackt: der massive Vermögenabfluss an die Finanzindustrie. Jedes Jahr fliessen rund 8,1 Milliarden in die Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten. Dazu kommen unzählige Immobilientransaktionskosten, die gar nie direkt ausgewiesen werden. Das ist gigantisch und nicht vertretbar. Milliarden werden hier Rentnerinnen und Rentnern entzogen.

Mit der BVG-Vorlage soll nun noch mehr Geld über Lohnbeiträge in die 2. Säule gepumpt werden. Zwar werden die Lohnbeiträge von älteren Arbeitnehmenden ab 55 etwas gesenkt, dafür müssen junge Menschen ab 25 Jahren höhere Lohnprozente entrichten. Weil gleichzeitig auch ein höherer Anteil des Lohnes versichert wird, gehen mehrere Hundert Franken pro Monat drauf und fehlen im arg strapazierten Lohnbeutel und belasten die Kaufkraft junger Familien.

Auch für die Frauen ist diese Reform kein angemessener Schritt, um die Rentenaltererhöhung zu kompensieren und sie im Alter besser zu stellen. Auch wenn ein Teil der Frauen neu in die berufliche Vorsorge kommt, so wird ihnen nach der Pensionierung trotzdem nicht mehr Geld zur Verfügung stehen. Ganz einfach darum, weil die Rentenzahlung zur Senkung oder Streichung der Ergänzungsleistungen führt. Für die Frauen braucht es Betreuungsgutschriften auch im BVG und ein Splitting, um die Pensionskassenlücke zu füllen. Darum gibt es nur eines: dieser Pfusch muss abgelehnt werden.

Dieser Text ist im Leadermagazin 6/2024 erschienen.