Vor über einem Jahr traf uns die Corona-Pandemie wie eine Wucht. Zu Beginn handelte der Bundesrat mit Notverordnungen. Dann wurde im Herbst 2020 das demokratisch legitimierte Covid-Gesetz geschaffen, das bis im Dezember 2021 gültig ist.

Wer glaubt, wir stimmen am 13. Juni über Dauer der Maskenpflicht, geschlossene Restaurants oder Schutzkonzepte bei Veranstaltungen ab, irrt. All diese Massnahmen sind nicht Teil des Covid-Gesetz. Die gesundheitlichen Massnahmen beschliesst der Bundesrat gestützt auf das Epidemien-Gesetz, welches 2013 mit grossem Mehr von der Bevölkerung angenommen wurde.

 

Worum geht es dann? Der Kern des Covid-19-Gesetzes sind die wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen für alle direkt und indirekt betroffenen Branchen, von Gastronomie über Kultur bis zu den Medien. Diese sind zentral für die Bekämpfung der Pandemie.

 

Bei der Beratung des Covid-Gesetz wurden wichtige Verbesserungen erreicht. Die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige und Geschäftsinhaber*innen wurde im Gesetz verankert. Dies ermöglicht ihnen weiterhin ein Einkommen. Wir haben die Möglichkeit der Kurzarbeit auf prekär Beschäftigte ausgeweitet und verlängert sowie die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen erhöht. Das sichert zehntausenden einen Lohn. Erwerbslose erhalten länger Arbeitslosengelder. Zudem sichert eine Härtefallregelung den betroffenen Restaurants, Fitnesszentren, Kulturlokalen, Reisebüros etc., dass ein Teil ihrer ungedeckten Fixkosten gedeckt werden können.

 

All diese Massnahmen haben ein Ziel: Konkurse verhindern, Arbeitsplätze erhalten und Existenzen sichern. All die betroffenen Betriebe leisten einen Dienst an der gesamten Gesellschaft, damit wir diese Krise gemeinsam meistern können. Das kommt auch dem Gesundheitspersonal zugute, das seit über einem Jahr bis zur Erschöpfung arbeitet . Bei einem Nein würden alle diese Errungenschaften per Ende September eingestellt.

Darum braucht es ein Ja zum Covid-Gesetz!