Die Diskussionen um die Spitallandschaft sind in vollem Gang. Der betriebswirtschaftlich getriebene Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde wollte gleich mehr als die Hälfte der Spitäler schliessen. Die Politik hat das gestoppt und eine Überprüfung verlangt. Denn auch mit Spitalschliessungen würden die Kosten für den Kanton anfallen, dann einfach in teureren Zentrumsspitälern, Privatspitälern oder ausserkantonal. Die Spitalplanung darf nicht einseitig und vor allem nicht auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung passieren. Im weitläufigen Kanton St. Gallen ist eine flächendeckende Grundversorgung wichtig. Das wurde vom Volk mehrfach in Abstimmungen bestätigt. Wo immer möglich soll mit den Nachbarkantonen zusammengearbeitet werden, sofern diese dafür Hand bieten. Dies war bisher leider wenig der Fall.
Die St. Galler Spitäler arbeiten kostengünstig, haben aber wegen geänderter Rahmenbedingungen (Tarmed-Eingriff des Bundesrats, ambulante Listen) und tiefen Taxwertpunkten finanziell zu kämpfen. Zudem erhalten die St. Galler Spitäler viel tiefere Zahlungen des Kantons für gemeinwirtschaftlichen Leistungen als andernorts.
Der Weg konsequenter Leistungskonzentration muss weiterbeschritten werden, so wie er bereits seit längerem vollzogen wird. Ein wichtiger Punkt ist in den Notfallstationen der Spitäler mit vorgelagerten Hausarztpraxen eine Triage zu installieren. Vielerorts kämpfen wir um genügend Hausärzt_innen und gerade für jüngere Hausärzt_innen ist ein nahegelegenes Grundversorgungsspital ein wesentlicher Grund sich niederzulassen.
Wir brauchen eine Versorgung mit einem chancengerechten Zugang für alle, nicht eine betriebswirtschaftlich getriebene Benachteiligung gewisser Regionen. Die Gesundheitsversorgung bietet Leistungen für die Bevölkerung, ist ein Wirtschaftsfaktor einer Region und nicht einfach nur ein Kostenblock. Was wir aber brauchen sind klare Vorgaben und Massnahmen gegen unnötige Leistungen, namentlich für Privatversicherte, an welche die Grundversicherung kräftig mitbezahlt. Und für die Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen eine Begrenzung der Prämienbelastung auf maximal 10 Prozent ihres Haushalteinkommens.

 

Dieser Text ist im Leader Magazin 10/2019 erschienen.