Auch diese Session war wiederum sehr intensiv. Wir behandelten drei Volksinitiativen, wobei die eine zum Pelzverbot mit 123 Minuten Behandlungszeit zur kürzesten Debatte bei einer Volksinitiative führte, die andere zur 10-Millionen-Schweiz zur maximalen Zahl von 115 Einzelredner:innen und zu unsäglichen Voten. Die Ablehnung dieser Initiative ist von grosser Bedeutung für unser Land.

Die internationale Lage hatte auch bei uns zu hitzige Debatten zur Folge. Um den hohen US-Zöllen zu begegnen, werden jetzt schon fleissig Deregulierung und Steuererlasse gefordert. Zudem haben wir im dringlichen Verfahren die Möglichkeit geschaffen, dass die Kurzarbeitsentschädigung für betroffene Firmen um weitere 6 Monate auf max. 24 Monate verlängert werden kann. In der Sondersession zu Gaza wurden unsere Anträge leider nicht gutgeheissen, dass die Schweiz sich stärker engagiert. Ich habe danach eine Interpellation zur katastrophalen Situation des Gesundheitswesens in Gaza eingereicht und bitte den Bundesrat Ärzt:innen aus Gaza Ausbildung in der Schweiz zu ermöglichen und sich für Verbesserungen vor Ort einzusetzen.

Wir behandelten ausgesprochen viele Geschäfte, wie üblich liegt mein Fokus im Sessionsbrief bei «meinen».

Finanzierung 13. AHV-Rente: Druck auf Rentenalter statt dauerhafte Lösung

Die Diskussion zeigte, dass die Bürgerlichen die Abstimmungsniederlage immer noch nicht verdaut haben. Statt eine dauerhafte Lösung zu beschliessen, hat der Nationalrat eine auf 3 Jahre befristete Zusatzfinanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung beschlossen. Das ist völliger Unsinn, wenn für 3 Jahre die ganze Wirtschaft umstellen stellen muss und dann die Mehrwertsteuer wieder reduziert wird. Doch FDP, SVP und GLP wollen alles daransetzen, dass ab 2030 dann auch eine Rentenaltererhöhung kommt. Unverständlich nach dem klaren Volksnein zu Rentenalter 66.

Dabei hatte der Ständerat eine moderate und gute Lösung vorgelegt, die zudem vorausschauend auch bereits eine Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds beinhaltet.

Die Entscheide waren allerdings sehr knapp und einige Mitglieder, namentlich in der SVP, wurden massiv unter Druck gesetzt, auf Parteilinie zu stimmen. Meine Frage dazu in der Fragestunde wurde vom Parlamentsbüro zwar zurückhaltend beantwortet, das Büro will aber trotzdem die Thematik Instruktionsverbot/Umgang mit Instruktionen vertiefen.

 

Revision der Hinterlassenenrente

Nachdem wir die Revision der Hinterlassenenrente in der Kommission in 5 Sitzungen beraten hatten, kam sie nun in den Rat. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Witwer den Witwen gleichgestellt werden müssen, war eine gesetzliche Anpassung nötig. Der Bundesrat nutzte die Gelegenheit zu einer umfassenderen Revision: Hinterlassenenrenten an den hinterlassenen Elternteil sollen nur ausgerichtet werden, bis die Kinder das 25. Altersjahr vollendet haben, neu auch an unverheiratete Hinterlassene. Für kinderlose Hinterlassene soll es nur eine zweijährige Übergangsrente geben. Erstmals in einer Revision der AHV-Gesetzgebung sollen sogar laufende Renten gestrichen werden, nämlich dann, wenn bei Inkrafttreten eine Witwe jünger als 55 Jahre ist, keine Kinder unter 25 Jahren hat oder nie Kinder hatte. Schon als der Bundesratsvorschlag erstmals bekannt wurde, habe ich sehr viele Schreiben und Kontaktaufnahmen von Betroffenen bekommen. Der Bundesratsvorschlag löste riesige Existenzängste aus. Der Bundesratsvorschlag würde die AHV bis 2035 um 740 Millionen jährlich entlasten.

Die Beratungen in der Kommission waren sehr schwierig gewesen. Sämtliche Versuche von unserer Seite, die Verschlechterungen abzumildern, schlugen fehl. Unsere Hauptforderungen insbesondere die Besitzstand für laufende Renten haben wir in einen Rückweisungsantrag gepackt. Damit wäre diese Vorlage erst nach dem Entscheid zum Ehepaarplafond wieder beraten worden. Ich habe auch zwei Anträge eingebracht, um die Mindestrente zu erhöhen und Verbesserungen bei den Familienzulagen zu verbessern – nur letzteres ist gelungen.

Durchgesetzt hat sich ganz am Ende eine Variante, die immerhin Besitzstand für alle Witwen wahrt, die in ihrem Leben Kinder grossgezogen haben. Die Kommission hatte auch einen Abbau bei den AHV-Kinderrenten beschlossen. Sie will zukünftig keine Kinderrenten mehr zur AHV ausrichten, obwohl ein Grossteil dieser Kinder in finanziell schwierigen Verhältnissen aufwächst. Mit dem Mehrheitsvorschlag der Kommission würden bis 2035 1,2 Milliarden jährlich bei den Hinterlassenen eingespart, inklusive Abbau bei den Kinderrenten zur AHV und beim Verwitwetenzuschlag im Alter. Bitter ist, dass in der Vorlage gleichzeitig ein Ausbau für Ehepaare beschlossen werden soll. Die Kommissionsmehrheit hat in die Revision einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Mitte zur Aufhebung des Ehepaarplafonds eingebaut. Für alle neuen Ehepaarrenten soll der Plafond aufgehoben werden. Allerdings werden auch der Verwitwetenzuschlag und die Beitragsbefreiung für nicht erwerbstätige Ehepartner:innen abgeschafft. Der Ausbau wird im 2035 1,7 Milliarden jährlich kosten. Für mich absolut unverständlich ist die Haltung der SVP, die einerseits die traditionelle Ehe unterstützt, bei den Witwenrenten aber null Entgegenkommen signalisiert.

Die Diskussion über den Ehepaarplafond erachte ich zwar als richtig, doch nicht in dieser Vorlage und auch nicht in diesem Ausmass. Mit der Erhöhung des Plafonds auf 175% würden viele Ehepaare besser gestellt, nicht aber die Bestverdienenden.

Die Diskussion im Nationalrat am Mittwoch der letzten Sessionswoche war intensiv, verlief aber mit Respekt. Ich habe beim Eintretensvotum eine längere Passage aus einem Mail zitiert, eine von vielen sehr berührenden Schilderungen von betroffenen Frauen. Der Rat folgte leider mit einer einzigen Ausnahme der Kommissionsmehrheit. Einzig die Übergangsrente bei Verwitwung wurde von zwei auf drei Jahren verlängert. Eine sehr schwieriges Resultat der Nationalratsbehandlung geht nun in den Ständerat. Es ist klar, dass dort nun unbedingt Verbesserungen erzielt werden müssen.

 

Am vergangenen Dienstag hat Bundesrätin Baume-Schneider die neuen Prämien für 2026 verkündet. Die Erhöhung von 4,4% ist wiederum happig. Dazu kommt der Druck von der Pharma auf die Medikamentenpreise in der Schweiz. Wir haben schon heute europaweit die höchsten Preise, und Industriepolitik auf Kosten der Prämienzahlenden geht meines Erachtens nicht.

Bereits Anfang Oktober geht die Kommissionsberatung weiter, für einmal bei uns in der Stadt Wil. Denn es ist Tradition, dass eine Sitzung am Wohnort der Kommissionspräsidentin stattfindet. Die Umsetzung der Pflegeinitiative wird eines der Hauptgeschäfte sein.