Die Altersvorsorge 2020 ist ein ausgewogenes Paket, das unsere Altersvorsorge stärkt und die Renten sichert. Die AHV ist auch für viele  im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentner von grosser Bedeutung und sichert ihren wohlverdienten Ruhestand.   

Seit 70 Jahren ist die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, das Sozialwerk und die wichtigste Säule unserer  Altersvorsorge. Sie wird im Umlageverfahren finanziert und trotzt somit jeglichen Turbulenzen am Investitionsmarkt. Dank gestiegener Löhne und Produktivität ist sie stabil finanziert, seit über 40 Jahren mit den gleichen Lohnprozenten. Jetzt da die «Babyboomer-Generation» langsam ins Rentenalter kommt, ist eine zusätzliche Finanzierung nötig.

Die Berufliche Vorsorge (BVG) ist viel stärker von den Finanzmärkten abhängig und kämpft seit längerem mit den tiefen Zinsen. Dies und die gestiegene Lebenserwartung machen es nötig, den Umwandlungssatz im obligatorisch versicherten Teil zu senken. Pensionskassen, die auch Lohnanteile über das Obligatorium von 84’000 Franken Jahresgehalt hinaus versichern, haben ihre Umwandlungssätze längst massiv gesenkt.

Der Bundesrat hat sich nach mehreren gescheiterten Reformversuchen entschieden, ein Gesamtpaket vorzulegen. Die Ziele der Reform waren der Erhalt des Rentenniveaus, die Sicherung der Sozialwerke und die Flexibilisierung des Rentenalters. Diese Ziele konnten erreicht werden und zwar mit gut verkraftbaren Belastungen. Dieser Kompromiss wurde in zähem Ringen erreicht, bei dem alle Seiten Abstriche machen mussten, gleichzeitig aber auch Kernanliegen umsetzen konnten.

Sicherung der AHV-Finanzierung

Die AHV wird mit einer moderaten Zusatzfinanzierung bis mindestens 2030 gesichert. Weiterhin trägt der Bund 19,55% einer Jahresausgabe. Gleichzeitig sollen 0,3 Mehrwertsteuerprozent, die bis Ende 2017 für die IV-Sanierung reserviert waren, direkt in die AHV fliessen. Ab 2021 soll die Mehrwertsteuer dann zusätzliche 0,3 Prozentpunkte auf 8,3 Prozent angehoben werden. Das ist verkraftbar, belastet es doch einen Einkauf von 100 Franken in der Schweiz gerade mal mit 30 Rappen. Einen nicht unerheblichen Beitrag werden auch die Frauen leisten müssen. Das Frauenrentenalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden. Gleichzeitig wird mit der Flexibilisierung des Referenzalters (so wird es neu genannt) eine Möglichkeit geschaffen, zwischen 62 und 70 in Rente zu gehen und zwar auch in Teilschritten.

Erste Erhöhung der AHV-Renten seit 20 Jahren

Die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule führt zu Rentenkürzungen von 10 Prozent. Damit das Rentenniveau gehalten werden kann, werden die Lohn-Abzüge für die 2. Säule leicht erhöht und zusätzliche Lohnbestandteile der Versicherung unterstellt. Gleichzeitig sollen die Renten in der AHV für Neurentner/innen um 840 Franken pro Jahr angehoben werden, die Renten von Ehepaaren um bis zu 2720 Franken jährlich, weil die Ehepaarrente neu 155% einer maximalen Einzelrente beträgt. Diese Rentenverbesserung in der AHV muss nur mit 0,15 Lohnprozenten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern finanziert werden und ist bis 2040 sichergestellt.

Frauen besser abgesichert

Die Frauen werden mit der Erhöhung des Rentenalters belastet, fahren aber mit dieser Reform insgesamt dennoch gut. Die Erhöhung der AHV-Renten ist für die 500’000 Frauen, die nur von der AHV leben, eine echte Verbesserung ihrer Lebenssituation im Alter. Die vorzeitige Pensionierung ist mit tieferen Kürzungen verbunden, so dass sie unter dem Strich besser fahren. Sehr wichtig ist auch, dass in der 2. Säule die Teilzeitarbeit besser versichert wird.

Generationengerechte Lösung

Entgegen dem Vorwurf der Gegner ist die vorliegende Reform sehr generationengerecht. Unsere Altersvorsorge sichert den Lebensabend materiell ab und die junge Generation muss ihre Eltern nicht finanziell unterstützen. Die zusätzliche Belastung ist moderat. Die zusätzlichen Lohnabzüge in der AHV sind minim und auch die BVG-Lohnabzüge werden nur leicht erhöht. Und die Jungen müssen froh sein, wenn es eine Anpassung beim Umwandlungssatz gibt, denn derzeit findet eine jährliche Umverteilung bei der BVG von 1,3 Milliarden von Jung zu Alt statt, obwohl dies gar nicht so vorgesehen wäre. Und schlussendlich: wie könnte die junge Generation Beruf- und Familienarbeit gut miteinander verbinden, wenn nicht all die Grossmütter und Grossväter unterstützen würden.

Darum verdient die Altersvorsorge 2020 als  ausgewogenes Paket unsere Unterstützung.

Dieser Text wurde im Swissinfo auf deutsch, französisch und italienisch publiziert.

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