Die richtige Antwort auf die ungleiche Besteuerung von Ehe- und Konkubinatspaaren ist die Einführung der Individualbesteuerung. Eine breite Allianz hat im Parlament einen für die Bundeskasse verkraftbaren Kompromiss erarbeitet, als Antwort auf die beiden Volksinitiativen zur Individualbesteuerung und zur Abschaffung der «Heiratsstrafe». Die Individualbesteuerung besteuert nicht mehr Lebensmodelle, sondern Personen in ihren Lebenssituationen.

Mit dem Kompromiss des Parlaments werden rund 50% der Paare finanziell entlastet, für einen Drittel bleibt die Belastung gleich. Nur gerade 14% werden stärker belastet, darunter vor allem gutverdienende Unverheiratete.

Zwar würde die Umstellung für die Behörden einmalig einen Mehraufwand verursachen. Doch alle Ehepaare wurden vorher als Einzelpersonen besteuert und dank Informatik und E-Steuererklärungen können viele Arbeiten automatisiert werden. Auch bei Heirat und allfälliger Scheidung sind aktuell Umstellungen nötig.

Das heutige System führt dazu, dass bei der Erhöhung des Erwerbspensums der zusätzliche Lohn durch die erhöhte  Steuerprogression und höhere Kinderbetreuungskosten weggefressen wird. Mit der Individualbesteuerung ist das nicht mehr der Fall, und führt stattdessen zu einem höheren Erwerbsanreiz. Mit dem Systemwechsel könnten gegen 50’000 zusätzliche Vollzeitstellen besetzt werden. Das ist wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels.

Die Individualbesteuerung schafft Anreize, dass vor allem die Frauen verstärkt erwerbstätig sind. So sind sie finanziell besser abgesichert, auch bei einer Trennung und nicht zuletzt im Alter. Ihre höhere finanzielle Unabhängigkeit schützt sie auch vor Altersarmut, von der sie überdurchschnittlich stark betroffen sind und stärkt in der Konsequenz die Gleichstellung.

Dieser Text ist in der Südostschweiz erschienen.