Was für religiöse Minderheiten und Menschen anderer Herkunft längst gilt, soll endlich auch für schwule, lesbische und bisexuelle Menschen gelten: der Schutz vor Diskriminierung, öffentlicher Hetze und Hass. Die Antirassismusstrafnorm soll um die sexuelle Orientierung erweitert werden. 151 National- und Ständerätinnen und -räte haben der Gesetzeserweiterung überzeugt zugestimmt.
In jüngster Zeit war in Medienberichten leider immer wieder von gewalttätigen Übergriffen auf homosexuelle Menschen zu lesen. Die persönlichen Aussagen von Micha und seinem Mann, die an der Pride in Zürich tätlich angegriffen wurden, erschütterten mich. Was sie erlebten, macht nicht nur ihnen Angst. Gewalt und Anfeindungen schränken das Leben von homo- und bisexuellen Menschen ein. Auch am Arbeitsplatz werden sie diskriminiert oder verlieren gar ihre Stelle. Viele Betroffene leiden still. Dies belastet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch deren Freunde, Eltern und Geschwister.
Das muss sich ändern. Homo- und bisexuelle Menschen müssen endlich besser geschützt werden.
Diese Erkenntnis ist nicht nur im Parlament, sondern auch in der Bevölkerung breit verankert. Gleichgeschlechtliche Liebe und verschiedene Lebensformen sind eine gesellschaftliche Realität und von vielen Menschen anerkannt. Und doch gibt es Hass und Hetze: Das müssen wir stoppen und gesetzlich ahnden.
Bundesrat, National- und Ständerat sind überzeugt, dass eine Erweiterung der bewährten Antirassismusstrafnorm dafür der richtige Weg ist. Homo- und bisexuelle Menschen müssen gegen Diffamierungen geschützt werden. Nur die Antirassismusstrafnorm bietet Schutz vor öffentlichem Aufruf zu Hass und Hetze. Es darf doch nicht sein, dass man öffentlich dazu aufrufen darf, Lesben und Schwule zu diskriminieren, zu «heilen» oder anzugreifen.
Zudem: Hetze und Hass münden oft in Gewalt. Worte schaffen Wirklichkeit. Das vergiftet unsere Gesellschaft und schadet im Endeffekt uns allen. Engagieren wir uns für einen besseren Schutz und stimmen am 9. Februar überzeugt JA zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.
Dieser Text erschien am 6. Januar 2020 im St. Galler Tagblatt.
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