Nach wie vor wird der Pflegeberuf als Hilfsberuf bezeichnet und Pflegende können nur auf ärztliche Anweisung hin tätig werden. Die Kompetenzen der Pflege sind aber weit herum anerkannt. Sind es doch die Pflegenden, die in erster Linie die Beziehung zu den PatientInnen aufbauen, die grössere Zeit am „Bett stehen“ als die verordnenden ÄrztInnen, ganz besonders in der ambulanten Pflege. Pflegefachpersonen absolvieren heute auch höhere und längere Berufsausbildungen. Dies alles und die Tatsache, dass der Bedarf an Pflegeleistungen durch kürzere Spitalaufenthalte und die demographische Veränderung steigt, lösten einen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess aus.
Die SP hat die Anerkennung der Pflege als eigenständige Leistungserbringerin für die Grundpflege,Abklärung und Behandlungspflege von Anfang aktiv unterstützt und eng mit dem Berufsverband zusammengearbeitet.
Jetzt, da die Gesetzesvorlage reif für die Behandlung im Nationalrat war, konnten wir aber nicht mehr darauf eintreten. Denn das Gesetz wurde dazu missbraucht einen ersten Schritt in Richtung Aufhebung des Vertragszwangs für die Krankenversicherer zu machen.
Die partielle Aufhebung des Vertragszwangs für Krankenversicherer genau in diesem relativ kleinen Bereich durchzuboxen und mit dem bisherigen System zu brechen, lehnen wir massiv ab. Sie ist ein Affront gegenüber den Pflegenden.
Alle bisherigen Abstimmungen im Parlament gegen die Aufhebung des Vertragszwangs waren immer ablehnend. Die Managed Care Vorlage wurde im Jahre 2012 in erster Linie darum Volk abgelehnt, weil die StimmbürgerInnen und PatientInnen die freie Arztwahl behalten wollen.
Diese Wahlfreiheit ist für uns wichtig und sie gerade jetzt in diesem Teilbereich einschränken zu wollen, ist zu bekämpfen. Dass es gerade beim Beispiel der Aufwertung des Pflegeberufs geschieht ist, ist im höchsten Masse unfair. Da hat die Pflege während Jahren dafür gekämpft als eigenständige Leistungserbringerin für die Grundpflege, Abklärung und Behandlungspflege abrechnen zu können und kurz vor der Ziellinie, wird dieser Gesetzesvorlage mit einem ultraknappen Entscheid der Kommission ein Kuckucksei ins Nest gelegt.
Zu argumentieren, dies sei als Mittel gegen eine mögliche Mengenausweitung gedacht, ist vorgeschoben. Man will hier ein Exempel statuieren, weil man den Kontrahierungszwang grundsätzlich abschaffen will. Und macht jetzt den ersten Schritt.
Es ist absolut absurd, es gerade hier zu tun. Denn es wird argumentiert, die Aufhebung des Vertragszwangs sei nötig, um einer drohenden Mengenausweitung und Mehrkosten zu begegnen. Doch bei der ambulanten Pflege vom Kostenfaktor zu sprechen ist geradezu lächerlich, ist die ambulante Pflege doch eine kostengünstige Pflege. Ja, es wird eine Mengenausweitung geben – nämlich darum, weil der Bedarf nach ambulanter Pflege steigt, weil die Betagten pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich zu hause leben wollen, weil die Gemeinden gemerkt haben, dass ambulante Pflege wesentlich kostengünstiger als die Erstellung von teuren Pflegeheimbetten ist, weil Spitalaufenthalte immer kürzer werden und darum nachsorgend ambulante Pflege benötigt wird.
Wer hier bei den Leistungen der freiberuflichen Pflegefachpersonen den Kostenfaktor vorschiebt, verkennt die Kosten im Gesundheitswesen. Wir sprechen hier von Stundensätzen von 80 bis 105 Franken, die abgerechnet werden können, die Wegzeit darf nicht verrechnet werden ! Kein Handwerker kommt für diesen Preis zu einem nach Hause. Wir sprechen von geschätzten 760 Pflegefachpersonen, die so abrechnen könnten – deren Kosten sind „peanuts“ im Vergleich zu den gesamten Gesundheitskosten in der Schweiz.
Die grossen Kostenfaktoren im Gesundheitswesen sind aber technisch-medizinischen Apparate und allenfalls die hochbezahlten Spezialisten.
Die Aufhebung des Vertragszwangs gefährdet auch die Versorgungssicherheit und schränkt die Wahlfreiheit der PatientInnen massiv ein. Gewisse ambulante Angebote werden in bestimmten Regionen nur noch schwer erhältlich sein. So ist etwa die Kinderspitex im Kanton Freiburg vollumfänglich durch freiberufliche Pflegefachpersonen abgedeckt. Auch die ambulante psychiatrische Pflege wird vielerorts nur durch Freiberufliche abgedeckt. Freiberufliche helfen den öffentlichen Spitex-Organisationen auch Spitzen abzudecken. Und gerade auch ambulante Pflege ist man dringend angewiesen, wenn man aus dem Spital entlassen wird.
Ich hatte letzte Woche die Möglichkeit mit einer Spitex-Mitarbeiterin in St. Gallen mitzugehen und ihre kompetente, einfühlende Arbeit vor Ort erlebt.
Für freiberufliche Pflegefachpersonen wird es nicht attraktiv sein, Dutzende Verträge mit Krankenversicherern abzuschliessen. Hier wird ein bürokratischer Aufwand generiert, ohne dass irgendwelche Kostenersparnis resultiert. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Es ist äusserst bedauerlich, dass die rechtsbürgerliche Mehrheit, diese Vorlage dazu missbraucht hat und somit ein langjähriges Verfahren um die Anerkennung der Pflege zu torpediert, um ihr generelles Anliegen der Aufhebung des Vertragszwangs scheibchenweise einzuführen. Denn auch für den Berufsverband der Pflege ist dies inakzeptabel.
Mit dem Nichteintreten auf diese Gesetzesvorlage wird es nun andere Schritte brauchen, um dem Pflegeberuf den nötigen Stellenwert zu geben und den Pflegefachpersonen auch zu ermöglichen als eingeständige Leistungserbringende abrechnen zu können. Die SP wird den Berufsverband bei diesem Kampf weiterhin unterstützen.