Das Ziel des insgesamt noch immer jungen Ressourcen- und Lastenausgleichs – nämlich die Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu vermindern – wird bei weitem verfehlt. Eine Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs ist daher grundfalsch. Vielmehr soll mit einem Bandbreitenmodell Steuerdumping und übermässige Belastungen verhindert werden.

Die ressourcenschwachen Kantone sind nach wie vor dringend auf die Mittel aus dem Ressourcenausgleich angewiesen und eine Kürzung, wie sie Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats anstreben, hätte massive Auswirkungen. Es drohen weitere Sparpakete in den ressourcenschwachen Kantonen, in denen überall bereits mehrere Abbaurunden durchgezogen wurden, und zwar mit massiven Kürzungen und Leistungsabbau.

Auch nach dem 2. Wirkungsbericht muss man klar festhalten: Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen hat die Unterschiede unter den Kantonen keineswegs verkleinert. Im Gegenteil wurde der schädliche Steuerwettlauf weiter angeheizt. Die Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen divergiert je nach Kanton sehr stark.

Der Wirkungsbericht zeigt die Unterschiede deutlich. Die Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden (in Prozent des verfügbaren Einkommens) zwischen Zug und Neuenburg differiert um rund 15 Prozent (vgl. S. 83).

Schaut man in die Statistiken der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbelastung in den Kantonshauptorten, findet man riesige Unterschiede. Nehmen wir als Beispiel eine Familie mit 2 Kindern bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 100’000 Franken: Der Steuerbetrag in Delémont war 2007, also vor Einführung des NFA, 3,3-mal höher als in Zug; im Jahr 2013 sogar volle 5,5-mal höher. In Frankenbeträgen: 2013 bezahlte diese Familie in Delémont 9461 Franken Kantons- und Gemeindesteuern, in Zug gerade mal 1693 Franken. Aber auch in Schwyz mit 4024 Franken kann man sich nicht beklagen. Doch schon in St. Gallen zahlt man mit 6531 Franken deutlich mehr. Delémont und St. Gallen liegen in ressourcenschwachen Kantonen, Zug und Schwyz in ressourcenstarken.

Eine Familie bezahlt in Delémont 9461 Franken Kantons- und Gemeindesteuern, in Zug gerade mal 1693 Franken.

Auseinandergedriftet ist auch die Ressourcenstärke der Kantone. Die starken Kantone konnten punkto Ressourcenstärke deutlich mehr zulegen. Das Ressourcenpotenzial von Zug ist rund 4-mal höher als das der Kantone Uri oder Jura. Dies sieht man eindrücklich in der Erhöhung des steuerbaren Einkommens von 2003 bis 2011. In Zug stieg es durchschnittlich um 38’365 Franken, in Schwyz um 21’370 Franken, im Jura hingegen lediglich um 1875 Franken und in Bern um 1755 Franken. Wenn man diese Zahlen anschaut, so stellt man fest, dass die Unterschiede riesig sind. Absolut unverständlich ist darum die Drohung von Schwyz, NFA-Zahlungen nur noch auf ein Sperrkonto zu entrichten.

Grosse Differenzen gibt es auch bei der Unternehmensbesteuerung. Dort kennen wir ein regelrechtes Steuerdumping, an dem sich leider auch ressourcenschwache Kantone beteiligen. Die SP-Fraktion wollte schon bei der Einführung des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes einen Punkt aufnehmen, der die genügende Ausschöpfung der Ressourcenpotenziale vorsieht. Damals wie heute will das die bürgerliche Mehrheit nicht.

Bei der Unternehmenssteuer gibt es ein regelrechtes Steuerdumping, an dem sich leider auch ressourcenschwache Kantone beteiligen.

Man kann zwar weder alle ressourcenschwachen, noch alle ressourcenstarken Kantone über einen Leist schlagen, allerdings muss man feststellen, dass in den ressourcenstarken Kantonen auf einem anderen Niveau und vor allem mit einem anderen Potenzial gejammert wird.

Der Finanz- und Lastenausgleich wurde geschaffen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen auszugleichen. Das Gegenteil ist passiert. Die Kluft des Reichtums und der Steuerlast zwischen den Kantonen wird nachweislich immer grösser und gefährdet den nationalen Zusammenhalt.

Um Ausreisser in die eine wie die andere Richtung zu vermeiden und die bessere Ausschöpfung der Ressourcenpotenziale zu erreichen, braucht es zusätzliche Instrumente. Ich habe darum eine  Motion eingereicht, die ein Bandbreitenmodell für alle Steuerarten fordert. Die Steuerfüsse sollen sich in einer bestimmten Bandbreite bewegen, das dämpft den ruinösen Steuerwettlauf. Dies kommt einer materiellen Steuerharmonisierung gleich und braucht darum eine Verfassungsänderung.