Wären Sie auch schon froh gewesen um eine einzige Identifikation für all ihre elektronischen Geschäfte? Doch Achtung: Auch wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten, braucht es ein Nein zum vorliegenden E-ID-Gesetz am 7. März. Der Bedarf nach einem einheitlichen und vertrauenswürdigen elektronischen Ausweis ist zweifellos da. Er würde die Abwicklung von online-Geschäften erleichtern. Eine elektronische Identifizierung (E-ID) ist darum sinnvoll und soll auch geschaffen werden. Doch die Herausgabe eines elektronischen Ausweises ist eine öffentliche Aufgabe und darf nicht an private Konzerne übertragen werden. Nicht Banken oder Versicherungen, sondern der Staat soll die E-ID ausstellen, genauso wie er auch den Pass in Papierform ausstellt. Rund 80 Prozent der Bevölkerung möchte ihren elektronischen Pass vom Staat beziehen.
Beim vorliegenden Gesetz ist der Staat lediglich Lieferant unserer Daten. Ausgestellt wird die E-ID von privaten Konzernen – Banken, Versicherungen, Krankenkassen. Die Verwaltung unserer elektronischen Identität gehört aber nicht in private Hände. Denn es geht hier auch um sensible Informationen: zu Gesundheit, Steuern oder für Wahlen und Abstimmungen.
Mit dem vorliegenden Gesetz ist auch der Datenschutz ungenügend. Denn die privaten Konzerne, die die E-ID ausstellen, werden jede Nutzung aufzeichnen und speichern. Das birgt grosses Missbrauchspotenzial.
Das E-ID-Gesetz in seiner vorliegenden Form schützt unsere digitale Identität ungenügend. Die Herausgabe einer elektronischen Identität ist eine Aufgabe des Staats und darf nicht an Konzerne ausgelagert werden. Mit einem Nein am 7. März können wir das korrigieren.
Dieser Text ist in der Südostschweiz erschienen.