Mit der AHV hat die Schweiz ein zentrales und soziales Altersvorsorgewerk. Doch je länger, je mehr kann sie den Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllen – die AHV-Renten sind schlicht zu tief. Gerade in einer Zeit massiver Teuerung, steigender Mieten und explodierender Krankenkassenprämien braucht es dringend bessere Renten.
Die AHV ist unsere sozialste und mit Abstand wichtigste Säule der Altersvorsorge. Denn gerade Menschen mit tieferen Einkommen fahren mit der staatlichen Vorsorge deutlich besser als mit der beruflichen. 92 % erhalten über das Ganze gar mehr AHV-Rente, als sie je eingezahlt haben. Und: Für einen grossen Teil der Rentner:innen ist die staatliche Vorsorge die wichtigste Einkommensquelle im Alter, da sie über keine oder nur eine kleine Rente aus der beruflichen Vorsorge verfügen.
Ausserdem ist die AHV gegenüber dem privaten Sparen in der 3. Säule um Welten effizienter, weil die Finanzwirtschaft nicht mitverdient. Denn um mit einer 3. Säule die gleiche Rentenverbesserung wie mit der 13. AHV-Rente zu erzielen, müssen etwa dreimal höhere Einzahlungen getätigt werden. Und welche Erwerbstätigen haben schon Ende Monat noch etwas übrig, um in die 3. Säule einzuzahlen? Genau – die mit den höchsten Löhnen.
13. Rente zum richtigen Zeitpunkt
Der Kaufkraftverlust auf den Renten ist gross und trifft auch Rentnerhaushalte aus der Mittelschicht. Darum zielt die 13. AHV-Rente auf alle. Denn die regelmässige Anpassung der AHV-Rente durch den Mischindex (durchschnittlicher Lohn- und Preisindex) reicht in Zeiten sehr hoher Teuerung bei weitem nicht aus, um dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken. Dazu kommt, dass die Pensionskassen seit Jahren im Sinkflug sind. Sie sind um rund 15 % gesunken und kennen kaum einen Teuerungsausgleich. Deshalb sind eben gerade auch Haushalte mit mittlerem Renteneinkommen stark vom Kaufkraftverlust betroffen.
Ganz wichtig ist aber, dass die 13. AHV-Rente auch die tiefsten Einkommen erreicht. Deshalb soll sie nicht an die Ergänzungsleistungen angerechnet werden.
Situation der Frauen
Viele Frauen arbeiten in Tieflohnbranchen und haben infolge von Teilzeitarbeit wie auch Erwerbslücken keine Pensionskasse. Das Ergebnis: Sie haben im Alter um ein Drittel tiefere Renteneinkommen als Männer. Nur die AHV berücksichtigt die Erziehungs- und Betreuungsarbeit mit Gutschriften. Darum ist die AHV die wichtigste Einkommensquelle der meisten Frauen, denn nur in der AHV erhalten die Frauen fast gleich hohe Renten wie die Männer. Die 13. AHV-Rente ist darum auch für Frauen besonders wichtig.
13. Rente ist finanzierbar
Allen Unkenrufen zum Trotz: Die AHV steht finanziell auf stabilen Beinen. Gemäss offiziellen Finanzzahlen wird der jährliche Überschuss bis 2026 auf rund 3,5 Milliarden steigen, das Vermögen des AHV-Fonds somit auf rund 70 Milliarden Franken. Wir sehen: Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar. Erst mittelfristig wird es eine moderate zusätzliche Finanzierung von rund 0,4 Lohnprozenten brauchen.
Hierzu einige Beispiele: Ein Elektriker mit 6000 Franken Monatslohn hätte also einen 24 Franken höheren Lohnabzug für eine 186 Franken höhere Rente, eine Reinigungskraft mit 3000 Franken Monatslohn würde zwölf Franken mehr zahlen für eine 142 Franken höhere Rente. Dahingegen würden UBS-Banker Sergio Ermotti 4400 Franken monatlich abgezogen. Die Rentenerhöhung fällt für ihn nicht ins Gewicht, doch sein Beitrag daran ist für die AHV absolut notwendig. Darum muss sie eben für alle ausgezahlt werden, damit auch alle dafür einzahlen.
Unlautere Argumente der Gegner
Die obigen Berechnungen der SGB zeigen, warum die Gegner:innen eine über 3,5 Millionenschwere Nein-Kampagne fahren: Es geht ihnen um ihr eigenes Portemonnaie. Sie wollen sich nicht an der Finanzierung beteiligen und der AHV schaden. Die Finanzindustrie will lieber weiter am 3.-Säule-Geschäft verdienen, und ihre bürgerlichen Vertreter:innen im Parlament wollen weitere Steuererleichterungen mit höheren Einzahlungen in die 3. Säule pushen. Der Bundesrat wurde ausserdem gezwungen, eine Vorlage auszuarbeiten, die massive Steuerausfälle von 100 bis 150 Millionen beim Bund und 200 bis 450 Millionen bei Kantonen und Gemeinden bringt. Derzeit läuft dazu die Vernehmlassung.
Die Argumentation, man müsste bei den niedrigsten Renten ansetzen, stimmt ebenfalls nicht. Denn die tiefsten Renten bekommen Menschen mit Beitragslücken. Das sind Leute, die oft erst spät in die Schweiz gekommen sind oder viele Jahre in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen gelebt und gearbeitet haben. Etwa 90 % aller Ehepaare erhalten die Maximalrente, und auch die durchschnittliche Frauenrente beträgt etwas mehr als 2000 Franken. Fadenscheinig und unehrlich ist diese Argumentation auch, weil die Bürgerlichen alle Anträge von uns, die tiefen Renten beispielsweise durch eine bessere Rentenformel zu erhöhen, abgelehnt haben. Erst jetzt auf den Abstimmungskampf hin haben sie in der Wintersession 2023 einen Vorstoss gutgeheissen.
Im Gegenteil: FDP, Ermotti und Co. wollen uns ein höheres Rentenalter aufs Auge drücken, sich aus der Solidarität verabschieden und ihr 3.-Säule-Geschäft forcieren.
Verbessern wir die Situation der Rentner:innen und unterstützen die 13. AHV-Rente. Es lohnt sich zu kämpfen. Die Abstimmungsumfragen zeigen: Wir können diese Initiative für die 13. AHV-Rente gewinnen!
Dieser Text ist im links SP Kanton St.Gallen, Ausgab Februar 2024 erschienen.