Am 25. November stimmen wir über eine Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts ab. Dieser technische Name täuscht darüber hinweg, dass wir mit dieser Vorlage privaten Versicherungsspionen umfassende Rechte gewähren, über die nicht einmal die Polizei für die Terrorbekämpfung verfügt.
Im Verdachtsfall kann die Direktion einer Sozialversicherung, einer Krankenkasse oder Krankentaggeldversicherung eine Überwachung von Versicherten anordnen. Einzig der Einsatz von GPS-Trackern und Drohnen muss richterlich angeordnet werden. Die Polizei hingegen kann immer erst auf Grund einer richterlichen Anordnung tätig werden. Den Sozialversicherungsdetektiven mehr Rechte einzuräumen ist unverhältnismässig.
Höchst problematisch an dieser Gesetzesvorlage ist zudem, dass sie unklar formuliert ist. Im Schnellzugstempo wurde die Vorlage durch Parlament gepeitscht und rechtstaatliche Bedenken beiseite gewischt. Schon während der Beratung im Parlament und jetzt im Abstimmungskampf bleibt unklar, wie weit die Befugnisse effektiv gehen. Umstritten ist primär, ob direkt in private Räume hineingefilmt und abgehört werden kann. Das Parlament hat eine umstrittene und schluddrige Gesetzesvorlage geschaffen ohne sich genügend um die rechtsstaatlichen Bedenken zu kümmern und diese Fragen genau zu klären.
Jetzt werden alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Das Misstrauen wird geschürt und eine Überwachung kann ohne richterliche Genehmigung angeordnet werden. So geht es nicht. Mit einem klaren Nein setzen wir ein Zeichen für eine rechtstaatlich korrekte Vorlage. Sozialversicherungsmissbrauch gilt es zu bekämpfen, aber bitte sehr mit massvollen und rechtsstaatlichen Mitteln. Darum: Diese Vorlage gehört zurück an den Absender mit dem Auftrag für eine seriöse und gesetzmässige Arbeit. Denn es kann nicht sein, dass wir privaten Versicherungsspionen mehr Rechte einräumen als der Polizei.
Artikel zuerst erschienen im St. Galler Tagblatt