Die Altersvorsorge 2020 führt zu einer deutlich besseren Absicherung der Frauen im Alter. Auch wenn sich nicht wegdiskutieren lässt, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters ein grosser Rückschritt ist.

Wir haben im Parlament vehement für das Frauenrentenalter 64 Jahre gekämpft. Doch leider waren wir politisch absolut chancenlos. Dennoch konnten wir für die Frauen eine ganze Reihe von Verbesserungen durchsetzen. Diese lassen sich sehen. Heute haben 500’000 Frauen keine 2. Säule. Sie profitieren stark von der jetzigen Vorlage. Für all diese Frauen ist der Zuschlag zur AHV-Rente von 840 Franken pro Jahr – und wenn sie verheiratet sind, bis zu 2712 Franken pro Jahr – eine echte Rentenverbesserung.  Die Erhöhung des Ehepaarplafonds trägt zudem der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen auch innerhalb der Ehe Rechnung. Auch die Teilzeitarbeit wird markant besser versichert.

AHV gleicht aus

Letzten Sommer wurde die «Gender Pension Gap»-Studie veröffentlicht. Sie berechnet die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Renten. Die Frauen haben im Schnitt 37% tiefere Rentenleistungen als die Männer. Innerhalb der AHV sind die Unterschiede mit 3% lediglich minim, weil das Sozialwerk die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften kennt. Bei der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge (BVG), hingegen beträgt der Unterschied sehr hohe 63%. Der Grund liegt bei den tieferen Frauenlöhnen und der Tatsache, dass Teilzeitarbeit schlecht versichert ist. Erwerbsunterbrüche wegen Erziehungspflichten müssen von den Frauen alleine getragen werden. Dieser ungleiche Befund wurde diesen Frühling auch durch eine Studie der CS bestätigt.

Die Altersvorsorge 2020 bringt den Frauen künftig also deutlich bessere Rentenleistungen und höhere AHV-Renten dank dem erwähnten Zuschlag. Wegen der besseren Absicherung von tieferen Löhnen und Teilpensen gibt es auch bessere BVG-Renten. Im BVG werden zwar weiterhin nur Jahreslöhne über 21’500 Franken versichert. Der Koordinationsabzug beträgt aber weniger als bisher, nämlich 40% des AHV-pflichtigen Lohnes. Damit sind Löhne zwischen 21’500 und 55’000 Franken wesentlich besser versichert. Weiterhin können Frauenfrüher in Pension gehen. Dank dem AHV-Zuschlag haben sie gar eine leichte Rentenverbesserung in der AHV. Dies ist möglich, weil wegen des höheren Rentenalters die Kürzungssätze für vorzeitige Pensionierungen tiefer sind.

Gleitend ins Alter

Eine grosse Errungenschaft der vorliegenden Reform ist die gleitende Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Diese ermöglicht es, die AHV teilweise zu beziehen und gleichzeitig noch im Teilpensum erwerbstätig zu bleiben. Ein fliessender Übergang in die Pensionierung ist für viele wünschbar. Wenn Lücken in der AHV bestehen, können künftig auch nach 65 Jahren noch Rentenverbesserungen erreicht werden.

Personen, die ab 55 Jahren von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind ebenfalls besser geschützt als bisher. Sie können in ihrer Pensionskasse bleiben und werden nicht mehr gedrängt, das Alterskapital zu beziehen. So bleibt dieses der späteren Rente erhalten. Die Verbesserungen für die Frauen sind insgesamt absolut notwendig und wichtig. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns politisch gesehen noch viel Überzeugungsarbeit bevorsteht. Denn die Gegner aus Wirtschaft und Gewerbe haben für die Abstimmung im September eine offensive Kampagne angekündigt. Und im Übrigen muss es jetzt endlich vorwärts gehen mit der Lohngleichheit, wie auch die Care-Arbeit im Haushalt besser zwischen Frauen und Männern verteilt werden muss.

 

Dieser Text ist im links 3.2017 der SP Kanton St. Gallen erschienen.