Wir leben in sehr bewegten Zeiten und die internationalen Entwicklungen und die geopolitische Lage fliessen in viele Diskussionen ein. Viel zu reden gab natürlich die Bundesratswahl, die dann doch rascher und klarer ausfiel, als viele erwartet hatten. Auch ich nutzte die Gelegenheit Martin Pfister im Vorfeld persönlich zu treffen. Nebst dem Kennenlernen war es mir als Präsidentin der grössten Gewerkschaft des Bundespersonals auch wichtig, ihn auf die grossen personellen Probleme in diversen Bereichen des VBS zu sensibilisieren und zu erfahren, wie er die Sozialpartnerschaft leben würde. Nach der Wahl habe ich dem St.Galler Tagblatt gesagt, dass der integrativere Kandidat gewählt worden sei, der mit Bedacht und Offenheit die Probleme analysieren und angehen wird.

Längere Debatten gab es zu den drei Volksinitiativen (Zukunftsinitiative der Juso, Service-Citoyen-Initiative und Bargeld-Initiative), wobei vor allem die Juso-Initiative zu äusserst emotionalen Voten führte. Die bürgerliche Weigerung über eine Erbschaftssteuer zu sprechen ist nicht verständlich. In meinem Votum habe ich von einer verpassten Chance gesprochen.

 

Gesundheitspolitik

In der zweiten Runde hiessen wir die Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» gut. Vor einem Jahr hatten wir die Vorlage zusammen mit der SVP abgelehnt. Jetzt konnten wir in der zweiten Runde einige der schlimmsten Verwässerungen verhindern. Doch dass weiterhin Printwerbung möglich sein soll (wenn 98% der Leser:inschaft erwachsen ist) und dass Zigarren und Zigarillos lockerer behandelt werden, ist sehr stossend. Demnach sind noch immer einige Bestimmungen nicht verfassungskonform. Namentlich die Vertreter der SVP scheint das aber nicht zu kümmern. Wenn es um die Tabaklobby geht, scheint ihnen die Verfassungskonformität nicht so wichtig wie bei der Zuwanderung. Doch im Sinne eines Kompromisses können wir mit dem jetzt ausgehandelten Gesetz leben. Noch gibt es einige Differenzen zum Ständerat.

Zu Ende beraten haben wir das zweite Kostendämpfungspaket. Nebst Verbesserungen für die Hebammen als Leistungserbringende werden auch Apotheken gestärkt, indem sie auch weitere Leistungen zulasten der OKP erbringen können. Beides macht vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der günstigeren Tarife Sinn. Ein wesentlicher Schritt ist uns gelungen mit der Rückvergütung auf umsatzstarken Medikamenten durch Pharmafirmen. Sie wird prämienrelevant sein. Zwei kleinere Differenzen bereinigten wir dann in der Einigungskonferenz, die ich als Präsidentin der Kommission des Erstrates leitete. Obwohl es umstritten war,  ob eine Höchstgrenze für die verrechenbaren Taxpunkte pro Tag eingeführt werden soll, setzte sich diese durch. Insbesondere, weil es immer wieder Fälle von Überverrechnung gibt. Das Resultat der Einigungskonferenz wurde dann einstimmig angenommen.

Mit den Entscheiden zu weiteren Geschäften wird hingegen an den Grundfesten des Krankenversicherungsgesetzes gerüttelt. Heute ist es so, dass die Krankenversicherer dazu verpflichtet sind, die Leistungen von zugelassenen Leistungserbringenden zu finanzieren, der sogenannte Vertragszwang oder Kontrahierungszwang. Neu soll bei den Laboranalysen diese Pflicht aufgebrochen werden. Das führt zu unnötigem Aufwand für Arztpraxen und Unsicherheit für Versicherte, weil sie möglicherweise Laboranalysen plötzlich selber bezahlen müssten oder die Praxen nicht mehr mit den etablierten Laborpartner:innen arbeiten könnten. Mit der Annahme einer Motion aus dem Ständerat soll das Grundprinzip des Vertragszwangs im KVG generell in Frage gestellt werden können, wenn es eine Überversorgung gebe. Das bedeutet, dass eben nicht mehr alle Leistungserbringenden von den Krankenkassen finanziert würden. Das bringt Unsicherheit und Unklarheiten. Für die Patient:innen drohen höhere Kosten, da sie noch mehr auf Zusatzversicherungen angewiesen wären. Anstatt der versprochenen Kosteneinsparung käme es zu einer Verlagerung der Kosten. Diese Frage dürfte dereinst in einem Referendum enden. Genauso  wie die Frage der Mindestfranchise. Denn im Nationalrat wurde als Zweitrat die Motion gutgeheissen, dass die Mindestfranchise erhöht werden soll. Doch auch dieses Anliegen trifft vor allem chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen. Es belastet also vor allem vulnerable Menschen. Für uns ist das inakzeptabel und bewegt auch viele Bürger:innen, die mir schreiben.

 

AHV

Ohne grosse Diskussionen und einstimmig hat der Rat entschieden, dass die Auszahlung 13. AHV-Rente einmal jährlich im Dezember und erstmals 2026 stattfinden soll. Die Finanzierungsvorlage steckt noch in der Ständeratskommission. Länger und emotionaler wurde über die Motion der WAK-Nationalrat zur Depotbank des AHV-Fonds debattiert. In der Sozial- und Gesundheitskommission hatten wir die Frage zur Depotbank (US Statebank) im November 2024 mit Hearings intensiv diskutiert und uns entschieden, keinen Vorstoss einzureichen. Dies namentlich deshalb, weil nicht die Depotbank, sondern die gehaltenen Titel entscheidend für die Sicherheit der Anlagen sind.

 

PUK zur Aufarbeitung der CS-Krise

Nach intensiver Tätigkeit der PUK mit insgesamt 45 Sitzungen wurden in dieser Frühlingssession in beiden Räten die Lehren gezogen und diverse Vorstösse der PUK mit Verschärfungen der Vorgaben gutgeheissen. Ich bin immer noch erschüttert über die Gier und das Missmanagement und ich finde die Schlussfolgerungen insgesamt ungenügend. In der SP-Fraktion haben wir den Bericht intensiv diskutiert und ein hervorragendes Analysepapier von Nationalrat Roger Nordmann erhalten. Unsere weitergehenden Forderungen, die wir diese Woche vorgestellt haben, werden es schwer haben. Doch finde ich Punkte wie denjenigen, dass bei systemrelevanten Banken Boni und Dividenden in einen Fonds bezahlt werden müssen und erst nach 10 Jahren ausbezahlt werden dürfen, sehr überlegenswert. Denn diese XXL-UBS ist ein Risiko.

Eingereichte Vorstösse

25.3204 | Dokumentenmanipulation bei der Wahl der Ersten Bundesrichterin: Aufarbeitung nötig

25.3206 | Arzneimittel – Fehlender Schutz von Privatpersonen beim Kauf über ausländische Internetplattformen

25.3342 | Ungleichbehandlung von ausserkantonal untergebrachten Pflegekindern