Die vorliegende Erbschaftssteuerreform, die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer darf als ein weiteres Solidaritätswerk in unserem Land bezeichnet werden. Sie fördert ganz klar die Solidarität zwischen den Generationen und zwar durch ihre teilweise Zweckbindung für die AHV. Mit den zusätzlichen Geldern für die AHV müssen dem AHV-Fond weniger Mittel über Lohnabzüge oder Mehrwertsteuererhöhungen zufliessen. Dies kommt allen zu gute.

Die nationale Erbschaftssteuer ist aber auch eine Stärkung innerhalb der Generation der Rentner_innen. Denn vererben tun vor allem ältere Menschen und profitieren mit der Zweckbind ung für die AHV ebenfalls. Warum das so richtig und nötig ist, möchte ich in meinem Votum etwas vertiefen.

 

Zuerst eine Vorbemerkung:

In einem 40-jährigen Arbeitsleben konnten nach Abzug von Steuern und den Gesamten Lebenshaltungskosten jedes Jahr 50’000 Franken auf die Seite gelegt werden, um ein Vermögen von 2 Millionen zu erwirtschaften. Bei einem Ehepaar ist es das Doppelte; ein Ehepaar war also in der Lage nebst Kindern grossziehen, der Ausbildung zu finanzieren jährlich 100’000 Franken zur Seite zu legen. Wer also bei seinem oder ihrem Tod über ein vererbbares Vermögen von 2 Millionen oder mehr verfügt/als Ehepaar von 4 Millionen, hat – so darf man wohl feststellen – ein gutes Leben geführt.

 

Die Ungleichheit der Vermögensverteilung nimmt drastische Ausmasse an. Wie stark sich die Vermögenskonzentration entwickelt hat, zeigen die Zahlen.

 

Im Verteilungsbericht von 2011 des schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist nachzulesen, dass 1997 die Hälfte der Vermögen in der Schweiz im Besitz von 4,3% der Steuerpflichtigen und 10 Jahre später im Jahre 2007 es bereits nur noch 2,2% der Steuerpflichtigen sind. Innerhalb von 10 Jahren hat sich die Konzentration also verdoppelt. Weil kaum gesamtschweizerische Zahlen über mehrere Jahre vorhanden sind, lohnt sich ein Blick auf die Zürcher Zahlen, die Hans Kissling, langjähriger Chef des Statistischen Amtes des Kt. ZH, in seinem Buch „Reichtum ohne Leistung“ präsentiert.

 

1991 besitzt das reichste 1/10-Promille im Kanton Zürich 66% der Vermögen, 2003 sind es bereits 74% der Vermögen.

 

1991 besitzt das reichste Promille 82% der Vermögen, 12 Jahre später 2003 sind es 86% der Vermögen.

 

Selbst der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass die Vermögenskonzentration in der Schweiz zu den Weltweit grössten gehört und illustriert es dementsprechend. Der Bundesrat schreibt, dass die 1% Reichsten 40% des Vermögens in der Schweiz besitzen.

 

Wenig Aussagen auf die Altersverteilung habe ich gefunden, ich glaube aber die Feststellung, dass viele der Vermögenden im höheren Alter sind, zulässig ist.

 

Ueli Mäder betitelt in seinem Buch „Wie Reiche denken und lenken“ ein Kapitel mit „Der Reichtum ist männlich“ und ich leite hier mit meiner Feststellung „die Ergänzungsleistung ist weiblich“ – und meine damit nicht die Sprache – über zum wenig begüterten Teil der älteren Menschen. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Frauen, die EL beziehen an, bei den 94jährigen ist der Anteil der EL-Bezügerinnen doppelt so hoch, nämlich bei 40%, gegenüber den Männern mit 20%.

 

Rund 12 Prozent der AHV-Bezüger_innen benötigen Ergänzungsleistungen um über die Runden zu kommen und es sind längst nicht ausschliesslich hochaltrige, in Heimen lebende Menschen. Ein Zehntel der EL-Beziehenden lebt noch zu Hause. Die Anzahl EL-Bezüger_innen ist in den letzten 10 Jahren von 143’600 auf 185’800 angestiegen. Das ist dramatisch. Das Bundesamt für Statistik bezeichnet rund einen Viertel der Personen ab 65 Jahren als armutsgefährdet, konkret 23,6% in Paarhaushalten, resp. 31,3% Alleinlebende.

 

Wir haben also auf der einen Seite von einer Gruppe sehr wohlsituierter Senior_innen, man könnte etwas salopper formuliert auch von Schwerreichen sprechen, und auf der anderen Seite eine zu grosse Anzahl AHV-Rentner_innen, die nach eine Arbeitsleben ihren Ruhestand nicht geniessen können, sondern auch dann noch von finanziellen Sorgen geplagt werden. Darum ist es meines Erachtens eben richtig eine nationale Erbschaftssteuer einzuführen und die Erträge zu zwei Dritteln an die AHV zu binden. Dies ist ein Akt der Solidarität zwischen denjenigen, die ohne finanzielle Sorgen durchs Leben gehen konnten. Dieser Beitrag in den AHV-Fonds ermöglicht das Rentenniveau zu halten und gar etwas auszubauen. Denn zum würdevollen Altern gehört, dass man keine finanziellen Sorgen haben soll.

 

Ich bitte Sie darum die Erbschaftssteuerinitiative zu unterstützen.

 

Votum gehalten in der Debatte zur Volksinitiative Millionenerbschaften besteuern am 8.12.14