Nach einem langen Arbeitsleben haben alle das Recht auf einen anständigen Lebensabend, unabhängig davon, ob sie Lohnarbeit oder unbezahlte Care- Arbeit leisteten. Doch die Renten sind in den letzten zehn Jahren gesunken. Besonders betroffen sind Frauen. Darum braucht es eine 13. AHV-Rente.
Hinweis: wegen der Corona-Krise stehen alle Fristen für Volksbegehren still und es dürfen keine Unterschriften gesammelt werden.
Die Hälfte der Menschen, die im Jahr 2017 in Rente gingen, müssen mit weniger als 1777 Franken AHV-Rente auskommen. Viele von ihnen, vor allem viele Frauen, haben auch keine oder nur eine kleine Pensionskassenrente. Sie gehören darum zu den mehr als 200000 Personen im Rentenalter, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Fast 10 Prozent der frisch Pensionierten sind darauf angewiesen. Darum ist uns schon länger klar: Die AHV-Renten müssen erhöht werden.
Die 13. AHV-Rente ist wirksam und bringt eine Rentenerhöhung um 8,33 Prozent. Immerhin. Und ganz wichtig: Alle Rentnerinnen und Rentner haben Anrecht auf eine 13. AHV-Rente. Sie darf nicht zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen führen.
Für Frauen ist die 13. AHV besonders wichtig
Die Geschlechterdifferenz und die Ungleichheit nehmen im Alter zu. Auffallend viele Frauen sind im Alter von Ergänzungsleistungen abhängig, weil ihre kleinen Renten nicht ausreichen. Denn sie haben überdurchschnittlich häufig in schlecht bezahlten Berufen gearbeitet. Frauen, die in der beruflichen Vorsorge Lücken aufweisen oder über gar keine Rente verfügen, etwa weil sie Betreuungspflichten wahrnahmen und deshalb Teilzeit arbeiteten, sind im Alter noch schlechter gestellt. Die hohen Mieten und die Krankenkassenprämien treffen diese Rentnerinnen besonders hart.
Die Renten sinken seit Jahren
Mit einer Erhöhung der AHV in Form einer 13. Rente ist zumindest ein wichtiger Schritt getan. Denn für die Mehrheit der Frauen ist die AHV die zentrale Einnahmequelle. Dank den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden diese unbezahlten Tätigkeiten in der AHV auch rentenbildend angerechnet.
Die Initiative ist auch eine Antwort auf die sinkenden Einkommen im Rentenalter. Die Pensionskassenrenten befinden sich seit Jahren im Sinkflug: Die Verluste betragen seit 2005 real 8 Prozent. Da ist der Zustupf einer 13. AHV-Rente nicht nur willkommen, sondern bitter nötig. Die Kosten von rund 4 Milliarden für die 13. AHV-Rente sind problemlos finanzierbar. Sie entsprechen Lohnbeiträgen von insgesamt 0,7 Lohnprozenten. Noch besser ist eine Finanzierung durch Überschüsse der Schweizerischen Nationalbank. Überschüsse, die nicht zuletzt dank Negativzinsen zustande kommen. Während die Rechten einen Abbau bei der AHV und eine Erhöhung des Rentenalters fordern, geben wir mit dieser Initiative Gegensteuer.
Unterschreibe – wenn es wieder möglich ist!
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat Anfang März die Volksinitiative für die 13. AHV-Rente lanciert. Der Initiativtext ist kurz und klar. Es gibt einen Anspruch auf einen zusätzlichen Zwölftel der jährlichen Altersrente. Der Zuschlag darf nicht zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen führen.
Präsidium und Geschäftsleitung der SP Schweiz unterstützen das Anliegen, und am Parteitag wollen wir den Unterstützungsbeschluss formell fällen.
Die SP Schweiz beteiligt sich an der Unterschriftensammlung.
Dieser Text ist im links.ch Nummer 187 im März 2020 erschienen.