Unsere Bevölkerung wird älter, die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Pensionsalter, und sinkende Erträge erodieren die zweite Säule. Das stellt unsere Altersvorsorge vor Herausforderungen. Aber: Wir müssen der bürgerlichen Abbaulogik Paroli bieten. Die Reformen müssen in eine sozialere Richtung gehen: keine Rentenkürzungen, Verbesserung der Pensionskasse für Teilzeitarbeitende und Erschliessung einer Zusatzfinanzierung der AHV, die nicht auf Kosten der Frauen geht. Für die SP ist zentral, dass die Altersrenten nicht gesenkt werden und es Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und Wenigverdienende gibt.
Verschnaufpause für die AHV
Ende 2020 waren positive Meldungen in Sachen Entwicklung des AHV-Fonds in den Medien zu lesen. Der Präsident des AHV-Fonds liess verlauten, man habe ein gutes Jahr hinter sich. Dank den Börsenerträgen und der vom Volk bewilligten Zusatzfinanzierung von zwei Milliarden Franken seien für die nächsten Jahre positive Abschlüsse zu erwarten. Das kommt einer Verschnaufpause für die AHV gleich. Dennoch wird der Ständerat in der Frühlingssession die Vorlage «AHV21» beraten. Es ist ein Sanierungspaket mit einer Rentenaltererhöhung für Frauen und Kompensationsmassnahmen. Im Klartext ausgedrückt: Der Bundesrat will das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöhen, mit Kompensationsmassnahmen. Doch es sind Massnahmen, die sowieso ungenügend sind und die von den Bürgerlichen noch verschlechtert werden. Nicht nur bei der AHV, sondern auch bei den Pensionskassenrenten steht eine Reform bevor. Die Gesundheitskommission des Nationalrats beginnt im Februar mit der Beratung der BVG-Vorlage und führt breite Hearings durch. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Vorlage, welche die Sozialpartner erarbeitet haben. Sie bringt Verbesserungen für Teilzeitarbeitende, namentlich für Frauen, sowie über die Altersgruppen besser austarierte Lohnabzüge, aber auch eine Senkung des Umwandlungssatzes, der für die Rentenhöhe verantwortlich ist. Die Renten sollen aber insgesamt nicht gekürzt werden. Einerseits gibt es einen solidarisch finanzierten Rentenzuschlag. Anderseits wird infolge der Senkung des Koordinationsabzugs ein grösserer Teil des Lohns versichert. Unsere AHV-Renten und auch die Renten der beruflichen Vorsorge stehen also unter Druck. Die Bürgerlichen wollen die dritte Säule, das private Sparen, ausbauen und damit die AHV schwächen. Ihre politischen Rezepte zur Finanzierung sind so einseitig wie unsozial: Erhöhung des Rentenalters und Senkung des Umwandlungssatzes. Beide Forderungen führen zu geringeren Renten und sind deshalb unverantwortlich. Schon heute sind rund ein Viertel der Rentner*innen von Armut betroffen oder armutsgefährdet. 12 Prozent von ihnen beziehen Ergänzungsleistungen. Zudem wollen die Bürgerlichen die Anlagevorschriften lockern und damit das Spekulationsrisiko in der beruflichen Vorsorge noch vergrössern. Das ist ein heikler Punkt, der nicht bessere, sondern unsicherere Pensionskassenrenten zur Folge hat. Die Pensionskassen verwalten mittlerweile über tausend Milliarden Franken.
Renten sichern statt abbauen
Für die SP ist die Sicherung der Renten und die Stärkung der AHV zentral. Es braucht einen Rentenausbau. Wir unterstützen darum die Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds für eine 13. AHV-Rente. Eine zentrale Forderung ist zudem die zusätzliche Finanzierung der AHV über die Schweizerische Nationalbank. Die SNB hat riesige Reserven aufgebaut. Dieses Polster ist nichts anderes als Volksvermögen. Es soll für die Bevölkerung eingesetzt werden. Es ist genügend Spielraum für eine Zusatzfinanzierung der AHV und die Mitfinanzierung der Wirtschaftshilfen im Rahmen der Covid-Pandemie vorhanden. Unsere Verfassung garantiert uns an sich ein finanziell sorgenfreies Alter. Wir setzen uns dafür ein, dass alle einen gesicherten Lebensabend verbringen können. Und wir treten für anständige Renten ein, mit dem Fokus auf die Versicherten und nicht auf die Interessen der Versicherungen und der Finanzindustrie.
Dieser Text wurde im Links der SP Kanton St. Gallen 1/2021 publiziert.