Für die Sicherung der Altersvorsorge hat das Parlament eine gute Lösung erarbeitet. Die Finanzierung der AHV ist bis 2030 gut gesichert und die berufliche Vorsorge für die Zukunft besser gerüstet.

Die Wirtschaft kann mit dieser Lösung sehr zufrieden sein, denn sie hat ihre Ziele erreicht: Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird gesenkt und Teilzeitarbeit besser versichert. Mit einer moderaten Mehrwertsteuer-Finanzierung ist die AHV im Lot und ihre Forderung, das Frauenrentenalter anzupassen, umgesetzt. Dank einem gleitenden Rücktrittsmodell sind auch Anreize gesetzt, die Pensionierung schrittweise anzugehen oder gar über 65 hinaus erwerbstätig zu bleiben.

Wichtig ist, dass das Rentenniveau insgesamt  gehalten werden kann und dank des gefundenen Kompromisses das Ganze für die Wirtschaft finanziell gut tragbar ist. Die zusätzliche Mehrwertsteuer-Finanzierung belastet im ersten Schritt gar nicht, weil die IV-Zusatzfinanzierung auf die AHV umgelegt wird. Die Verbesserungen bei der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge kosten weit weniger, als es die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs getan hätte, die von den Wirtschaftsverbänden kritisiert und teils massiv bekämpft wurde.

Dennoch gibt es heftige Auseinandersetzungen. Einzig, weil einigen der AHV-Rentenzuschlag nicht passt. Es wird versucht jung und alt gegeneinander auszuspielen. Wer dies tut, verkennt aber die Leistungen der Rentnergeneration und versteht das System der AHV nicht. Denn die junge Generation profitiert von dem, was die Älteren erreicht haben und sie kann darauf aufbauen. Zudem ist es eine Stärke der AHV, dass sie direkt über die Erwerbstätigen finanziert wird und nicht vom Finanzmarkt abhängig ist.

In der Abstimmung vom 24. September geht es darum einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Altersvorsorge zu tun. Unterstützen wir diesen gutschweizerischen Kompromiss. Günstiger als mit dieser Reform wird es nicht mehr.

 

Dieser Text erschien als Kolumne im Wirtschaftsmagazin Leader 6/2017.