Die Kosten im Gesundheitswesen sind zur Sorge Nummer eins der Bevölkerung geworden. Die Begleichung der Prämienrechnung ist für viele Menschen ein gröberes Problem. Die Krankenkassen steigen zudem deutlich stärker als die Löhne und Renten. Die SP will mit ihrer geplanten Volksinitiative die Kosten pro Haushalt auf maximal 10 Prozent des Verfügbaren Einkommens beschränken.

Gleichzeitig sollen aber auch wirksame Massnahmen zur Begrenzung des Kostenwachstums getroffen und weiterentwickelt werden. Eine dieser Massnahmen ist die Steuerung der ambulanten Leistungen und die Steuerung der Zulassung neuer Arztpraxen. Derzeit ist für letztere eine befristete Lösung in Kraft, die nächstes Jahr auslaufen wird. Bis dahin soll eine dauerhafte, griffigere Lösung verabschiedet werden, welche der Bundesrat kürzlich dem Parlament unterbreitet hat. Statt nun zügig die neue Gesetzgebung voranzutreiben, spielen die Bürgerlichen mit Rückenwind der Krankenkassen und ihrer beiden Verbände Santésuisse und Curafutura auf Zeit und bauen eine Drohkulisse den Kantonen gegenüber auf. Die Bürgerlichen wollen damit den Krankenkassen immer mehr Macht bei der Gesundheitsversorgung zuspielen.

Heute finanzieren die Kantone nur den stationären Bereich mit, während ambulante Leistungen ausschliesslich durch die Krankenkassen – also durch die Prämien – finanziert werden. Die Versicherer wollen inskünftig die Kantone zwingen, einen fixen Anteil der Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen zu übernehmen. Die Kantone müssten also diese Steuergelder ohne weitere Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten den Krankenkassen überweisen. Demokratie- und staatspolitisch ein Sündenfall, weil der Staat über die Verwendung von rund 8 Milliarden Franken Steuergelder nicht mehr verfügen könnte. Zudem erhielten die Krankenkassen faktisch eine Carte Blanche für die Steuerung des Gesundheitswesens.

Dabei ist nicht in erster Linie die unterschiedliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen das Problem von Fehlanreizen, sondern primär die Tarifierung. Solange mit stationären Behandlungen zusätzliche Honorare abgeholt werden können, ändert sich nichts. Nur klare Vorgaben, welche Behandlungen ambulant zu erfolgen haben, und die Anpassung der Tarife werden dies ändern und die Kostenentwicklung eindämmen.

Wird die Zulassung neuer Arztpraxen nicht rasch und langfristig im Sinne des Bundesrates umgesetzt, so droht ein neuer Kostenschub. Das ist unverantwortlich und Machtpoker auf dem Buckel der Prämienzahlenden.