Wir kommen zum Herzstück der Diskussion. Kernfrage der Debatte, grosse Bedeutung , ob die Reform auch ausserhalb dieses Hauses durchkommen wird. Die grosse Frage, wer wieviel bezahlen muss.

Fakt ist:

Erhöhung Frauenreferenzalter auf 65 beschlossen, Senkung Umwandlungssatz beschlossen, keine Erhöhung der Überschussquote bei BVG-Vollversicherern, der Legalquote beschlossen.

Doch entscheidend, wie die Rentenverschlechterungen kompensiert werden.

Denn alle teilen das Ziel: Erhalt des Rentenniveaus

Leiten muss uns bei diesem Entscheid:

  • die Balance der Vorlage und somit die Mehrheitsfähig der Vorlage in der Volksabstimmung: wir wissen seit den letzten Abstimmungen zur Senkung des Umwandlungssatzes und auch der USR3, dass wir nur mit einer ausgewogenen Vorlage durchkommen
  • Verträglichkeit der Finanzierung der Massnahmen für die unteren und mittleren Einkommen, aber auch wie stark Gewerbe – die kleinen und mittleren Unternehmen – also der Faktor Arbeit belastet werden
  • dass die Frauen sehen, dass sie mit der Erhöhung des Frauenreferenzalters nicht nur einen rechten Brocken an die Reform bezahlen, sondern eine bessere Absicherung im Rentenalter bekommen.

Von den Zwei Modellen erfüllt dies nur die Kompromiss-Lösung aus dem Ständerat:

  • Zuschlag zur AHV-Rente stärkt die soziale und stabile Säule AHV
  • Teilzeitarbeit wird mit dem gestuften Koordinationsabzug von 40% deutlich besser abgesichert. Das ist der auch die wichtige Verbesserung die im Ständeratskompromiss in der Differenzbereinigung noch erreicht wurde
  • Die Lohnbeiträge sind für untere mittlere Einkommen tragbar. Denn auch die Retouchen in der SGK-N können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die das NR-Modell für die unteren und mittleren Einkommen, für kleine und mittlere Gewerbebetriebe und den Bauernstand eine sehr teure Lösung ist.

Die Berechnungen des BSV zeigen in der Gegenüberstellung der beiden Modelle, dass

  • beim Einkommen von 70’000 Franken beim Ständeratskompromiss für die gleichbleibende Rentenleistung 0,9 Lohnprozente für die ArbeitnehmerIn und 0,9 Lohnprozente für die ArbeitsgeberIn = total 1,8 Lohnprozente nötig sind – beim SGK-N-Modell braucht es doppelt soviel zusätzliche Finanzierung.
  • Beim Einkommen von 55’000 braucht es beim Ständeratskompromiss 1,9 Lohnprozente, bei der SGK-N-Lösung jedoch total 5,2% mehr Beiträge für den Erhalt der Rentenleistung.
  • beim Einkommen von 40’000 Franken kostet es beim Ständeratskompromiss 4,2 Lohnprozente mehr, beim SGK-N-Modell gar 7,8 Lohnprozente – zwar für etwas höhere Rentenleistungen – doch sind diese teuer bezahlt.
  • Bei den Einkommen von 25’000 müssen diese beim SGK-N-Modell gar 11,4 Lohnprozente mehr bezahlen. Auch hier steigt die Rentenleistung – doch sie muss von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern teuer bezahlt werden. Und da fehlt Ende Monat ein grosser Betrag beim Lohn der Betroffenen, den sie im Erwerbsleben für sich und ihre Familien brauchen.

Rund zwei Drittel der Frauen sind in der Einkommensgruppe bis 55’000 Franken. Hier zeigt sich also sehr gut, dass sie viel besser mit dem Ständeratsmodell fahren, gerade auch wenn sie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bekommen. Und sie haben damit auch die besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Und dann haben wir jetzt noch die Einzel-Anträge aus der GLP. Die als Versuch sich an den Ständeratskompromiss heranzutasten gewertet werden können. Allerdings ist kein tauglicher Versuch, wieder in letzter Minute eingebracht und als Gesamtkonzept nicht vollständig durchgerechnet. Und mit leicht tendenziösen Titelsetzung. Die 25%-Koordinationslösung sowie der degressive 70-Zuschlag wurden im letzten Jahr in der Kommission besprochen, in Berichten beleuchtet und verworfen. Sie sind abzulehnen. Der Kompromiss die Ständeratslösung – es gibt keinen Spielraum mehr.

Diese Anträge lehnen wir klar ab, denn sie inhaltlich untauglich.

Insgesamt wollen auch sie das Gewicht etwas mehr zur 2. Säule verschieben, was zu einer zusätzlich höheren Belastung des Gewerbes führt.

Wir lehnen auch ab, dass kinderlose EhePaare, bei denen immer beide erwerbstätig waren nicht vom höheren Plafond profitieren, denn sie tragen mit ihren Beiträgen zur Finanzierung bei.

Wieder wird der Begriff der Giesskanne bemüht und dafür geworben, dass der Zuschlag von 70 Franken soll nur den Minimalrenten zugute kommen. Das führt zu rasch zu massiven Rentenverschlechterungen wie uns ein Bericht der Verwaltung zeigt, indem die verschiedenen Zuschläge verglichen wurden. Der GLP-Vorschlag führt zwar bei tieferen Einkommen zu etwas besseren Renten, aber schon bei mittleren Eikommen zu Rentenverlusten.

Ihr Modell mit dem 25%-Koordinationsabzug nützt den mittleren Einkommen schon nichts mehr. Somit laufen wir Gefahr, dass die mittleren Einkommen dann zu den VerliererInnen der Reform werden.

 

 

Dieses Votum wurde am 28. Februar im Nationalrat gehalten