Am Parteitag der SP Schweiz am 1./2. Dezember soll das wichtige Projekt einer nationalen Volksinitiative zur Entlastung von Familien und Alleinstehenden durch die hohen Krankenkassenprämien beschlossen werden. Maximal 10 Prozent des verfügbaren Haushaltbudgets soll für die Krankenkassenprämien aufgewendet werden müssen. Damit das finanziert werden kann, soll der Bund von seinen Überschüssen zusätzliche Mittel bereit stellen.
Die Gesundheitskosten und mitunter auch die hohen Krankenkassenprämien gehören zu den grössten Sorgen der Bevölkerung. Viele können die Krankenkassenprämien kaum bezahlen. Während sich seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1995 die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt haben, sind die Löhne kaum gestiegen.
Die Prämienverbilligung, bei der Einführung des KVG als Korrektiv zu den unsozialen Kopfprämien geschaffen, reicht bei weitem nicht und wurde in den Kantonen teilweise in heftigen Sparrunden zusammengestrichen. Vom damals avisierten Sozialziel von maximal acht Prozent Haushaltbelastung durch die Krankenkassenprämien sind wir heute weit entfernt. Auskunft darüber gibt der Monitoringbericht des BAG. Dieser zeigt für 2014 über alle Modellhaushalte Belastungen von weit über 10%. Allerdings mit riesigen kantonalen Unterschieden. Während das Sozialziel in Zug mit einer durchschnittlichen Belastung von 7 Prozent gut erreicht wird, verschlingen im Kanton Bern die Krankenkassenprämien durchschnittlich 17 Prozent des verfügbaren Einkommens. In Basel muss eine Familie mit zwei Jugendlichen rund 20 Prozent ihres verfügbaren Einkommens aufwenden.
Mit solch unsozialen Belastungen soll nun Schluss sein und ein Sozialziel in der Verfassung verankert werden. Maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens unter Berücksichtigung des Vermögens darf die Belastung durch die Krankenkassenprämien betragen. Gleichzeitig verlangen wir eine stärkere und fixierte Beteiligung durch den Bund. Zwei Drittel der Kosten für die Prämienverbilligung sollen vom Bund getragen werden. Somit trägt er die Hauptlast der zusätzlichen Kosten.
Der Initiativtext soll am Parteitag genehmigt werden. Wir haben ihn bewusst kurz gehalten. Das Sozialziel von 10% Belastung sowie der Finanzierungsschlüssel sind die wesentlichen Inhalte. Mehr gehört nicht in die Verfassung. Damit aber klar ist, wie wir uns die Umsetzung vorstellen, skizzieren wir diese in einem Umsetzungskonzept. Denn es ist entscheidend welche Annahmen man trifft. Welche Prämie und Franchise sind relevant. Das wissen alle, die sich jeden Herbst nach dem Prämienschub von neuem informieren. Wir gehen von der Bundesamt für Gesundheit angenommenen Referenzprämie aus und orientieren uns an der ordentlichen Franchise von 300 Franken. Als Einkommen ziehen wir die steuerbaren Einkünfte gemäss Steuererklärung heran. Abzugsfähig sind einzig Kinder sowie ein Alleinerziehendenhaushalt. Vermögen soll zu einem Fünftel berücksichtigt werden. Ebenfalls definieren wir eine Obergrenze, über welcher keine Prämienverbilligung mehr gewährt werden soll. Mit all diesen Prämissen errechnen wir für die Prämienentlastungsinitiative Mehrkosten von rund 3,5 Milliarden Franken. Mit diesem Betrag werden Familien und Alleinstehende in unteren und mittleren Einkommen entlastet. Gelder, die in unseren Wirtschaftskreislauf fliessen und die Kaufkraft stärken. Gelder, die diesen Menschen ein besseres Leben ermöglichen.
Die SP-Initiative setzt bei der Belastung der Menschen an, weil diese unter den hohen Krankenkassenprämien enorm leiden. Selbstverständlich unterstützen wir auch sinnvolle kostendämpfende Massnahmen und die Beseitigung von tarifarischen Fehlanreizen. Doch eine Behandlungsbremse, wie sie die CVP mit ihrer Initiative für eine Kostenbremse fordert, lehnen wir ab. Sie ist eine Blackbox und fördert eine Zweiklassenmedizin.
Text zuerst erschienen im links.ch