Die brummende Börse hat den Pensionskassen letztes Jahr sehr hohe Renditen gebracht. Doch was davon zu den Versicherten kommt, ist skandalös wenig. Die Verzinsung des Alterskapitals wurde ständig gesenkt. Derzeit beträgt der bundesrätlich festgelegte Mindestzinssatz gerade mal noch ein (1) Prozent. Ein Hohn angesichts der Durchschnittsrendite von 8 Prozent. Die guten Anlageergebnisse müssen stärker den Versicherten zugutekommen. Keinesfalls dürfen sie in die Taschen der Aktionäre der Lebensversicherer fliessen.
Jedes Jahr entscheiden die Pensionskassen, wie die Anlageerträge an die Versicherten ausgeschüttet werden. Nach durchzogenen Jahren gab es letztes Jahr sehr gute Renditen, wie man dem Credit-Suisse Pensionskassenindex entnehmen kann. Durchschnittlich über 8 Prozent Rendite haben die Pensionskassen letztes Jahr mit ihren Anlagen erwirtschaftet. Die Pensionskassen geben dies jedoch in ungenügendem Mass weiter. Die Verzinsung – also der Umfang, in welchem das bereits angesparte Alterskapital aufgrund der Rendite erhöht wird – wurde im schwierigen Anlageumfeld der letzten Jahre immer wieder gesenkt. Sowohl die Verzinsung der Sparguthaben, wie auch die damit zusammenhängenden Umwandlungssätze. Mit dem Effekt, dass die Renten gesunken sind und die Pensionskassen ihre Reserven füllen.
Bei den Vollversicherern – viele KMU haben bei Lebensversicherern eine Vollversicherungslösung – können auch Gewinne an die Aktionäre fliessen, denn die sind von Gesetzes wegen nur zur Weitergabe von 90% des Umsatzes an die Pensionskassenversicherten verpflichtet (Legal Quote). Satte 602 Millionen Franken haben die Lebensversicherungen 2016 dank der Legal Quote für sich behalten; dabei gehört dieses Geld den Versicherten. Seit 2005 sind es über 6 Milliarden Franken. Diese Gewinne wurden unter anderem durch vernunftwidrig überhöhte Risikoprämien und intransparenter Reservenpolitik erwirtschaftet.
Selbstverständlich müssen die Pensionskassen genügend Reserven bilden und das Alterskapital muss genügend abgesichert sein. Doch wenn die Anlagen mehr erwirtschaften, dann gehören diese Gewinne ins Alterskapital der Versicherten und nicht in die Reserven der Pensionskassen oder wie bei den Lebensversicherern gar in Ausschüttungen an Aktionäre.
Verschiedene Medien berichten derzeit durchaus kritisch. So listet etwa der Tages Anzeiger am 18.1.2018 recht detailliert auf, wie sich der öffentliche Sektor verhält. Rentnerinnen und Rentner fahren dabei noch etwas besser als die Erwerbstätigen. Das Alterskapital der Pensionierten wird etwas besser verzinst als jenes der Erwerbstätigen, damit die Pensionskassen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Pensionierten einhalten können, wie die NZZ am Sonntag am 28.1.2018 kritisch ausführt. Doch wenn die Anlagerenditen so gut ausfallen wie im letzten Jahr sollten beide Gruppen gleichmässig von den boomenden Börsen profitieren.
Doch nicht alle Pensionskassen verhalten sich gleich. Es gibt auch gute Beispiele mit fairen Verzinsungen. Etwa die Pensionskasse des Berner Staatspersonals mit 4,25%. Knausrig zeigt sich die Publica mit bis 1,5%, bei einer Rendite von knapp 7%.
Die Publica hat eben auch ihre Renten gesenkt. Einen Teil der Gewinne letzten Jahres bezahlte sie an die Versicherten aus, um die Rentensenkungen abzufedern. Dies ist nicht zuletzt deshalb nötig, weil das Parlament im Dezember einen Abfederungsbeitrag aus der Bundeskasse verweigert hat. Im Klartext: Die Bürgerlichen verweigerten eine Einmalzahlung von 160 Millionen Franken, die den Versicherten als Zuschuss auf ihre Altersguthaben zugute gekommen wäre mit dem Argument, dass die Privatwirtschaft die Rentensenkungen auch nicht abfedere. Dass dies nicht stimmt, zeigt die Pensionskasse der UBS. Sie halbierte vergangenes Jahr ihre Verzinsung von 3 auf 1,5% und senkte den Umwandlungssatz innerhalb von 8 Jahren auf tiefe 4,42%. Die UBS selbst schiesst aber als Firma 720 Millionen ein, damit die Renten nicht zu stark sinken.
Das unterschiedliche Verhalten zeigt, dass der Spielraum (zu) gross ist. Zwei Forderungen für Änderungen stehen für mich im Vordergrund: Anhebung des Mindestzinssatzes durch den Bundesrat und die Erhöhung oder gar die Abschaffung der Legal Quote, was mit schärferen Regeln bezüglich der Transparenzvorschriften und der Verwaltungskosten in der 2. Säule einhergeht. Damit die guten Anlageergebnisse in die Renten und in die Absicherung im Alter fliessen !