Firmen stellen heute skrupellos auch langjährige Angestellte kurz vor der Pensionierung auf die Strasse. Dieser Missstand muss endlich abgestellt werden.
Ältere Arbeitnehmende sind heute stark unter Druck. Daher fordern sowohl der Schweizerische Gewerkschaftsbund als auch die SP Massnahmen zu ihrem Schutz. Leider fiel das Resultat einer nationalen Konferenz anfangs Mai ernüchternd aus. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hatte die Sozialpartner zu diesem Thema an einen Tisch geladen. Die magere Bilanz des Treffens zeigt, dass der Wirtschaftsminister und die Unternehmer den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Sie beschönigen die Lage unter anderem mit dem Hinweis auf die hohe Erwerbsquote.
Durch Jüngere ersetzt
Kürzlich hat an einer Gewerkschaftsversammlung eine 52-jährige Frau aus dem grafischen Gewerbe von ihrer Entlassung berichtet. Ihr und einer Kollegin, auch sie über 50, wurde die Stelle gekündigt. Beide wurden durch jüngere Personen ersetzt, die wesentlich weniger verdienen. Dies ist kein Einzelfall. Aus Kostengründen oder weil sie mit den neuen Technologien zu wenig vertraut seien, verlieren immer häufiger ältere Arbeitnehmende ihre Stelle und werden durch jüngere, billigere Arbeitskräfte ersetzt. Oft heisst es auch, Ältere seien weniger leistungsfähig oder öfter krank. Häufigere Krankheitsabsenzen lassen sich aber nicht nachweisen.
Was die Zahlen aber sehr wohl zeigen, ist, wie dramatisch die Entwicklung in den letzten zehn Jahren verlief. Die Sozialhilfequote ist von 2005 bis 2012 bei 55- bis 64-Jährigen um 25 Prozent angestiegen. Mittlerweile fast 15 Prozent der 55- bis 64-jährigen Männer fürchten um ihren Arbeitsplatz. In dieser Alterskategorie ist die Quote der Stellensuchenden in der Schweiz höher als im OECD-Durchschnitt und annähernd so hoch wie in der EU. Mit verheerenden Folgen: Wer mit über 60 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss auf Druck der Sozialämter vorzeitig in Pension gehen und hat dann zeitlebens eine gekürzte Rente. Viele benötigen zusätzlich Ergänzungsleistungen zur AHV, um über die Runden zu kommen. Eine ernüchternde Situation nach einem langen Erwerbsleben. Einige flüchten in eine unsichere berufliche Selbständigkeit, beziehen womöglich noch Pensionskassengelder und gefährden so ihre Alterssicherung.
Schutz vor Kündigung
Damit muss Schluss sein. Wir Gewerkschaften fordern endlich wirksame Massnahmen. Es ist ein Hohn, wie man auf der einen Seite über den Fachkräftemangel lamentiert und auf der anderen Seite zu den älteren Fachkräften keine Sorge trägt. Erstens wollen wir fördern und stützen und zweitens schützen und sozial absichern. Das sind unsere zentralen Forderungen: ein besserer Kündigungsschutz, eine Überbrückungsrente sowie eine Weiterbildungsoffensive.
Gezielte Weiterbildung und Umschulungen sind für die berufliche Stellung von Angestellten in einer Firma von grosser Bedeutung. Gerade ältere Arbeitnehmende sind oft davon ausgeschlossen. Darum sollen solche Massnahmen über einen Fonds mitfinanziert werden, in den Firmen mit einem tieferen Anteil älterer Arbeitnehmender mehr einzahlen müssen. Die Kantone sollen überdies Standortbestimmungen für 45-Jährige anbieten müssen, damit deren Qualifizierung im Alter gesichert ist.
Weiter sollen Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen auch auf die spezifischen Bedürfnisse der älteren Angestellten ausgerichtet sein, zum Beispiel in ergonomischer Hinsicht oder mit Blick auf die Arbeitszeiten. Zentral ist ferner ein verbesserter Schutz vor Diskriminierung und Kündigung. So sollen etwa längere Kündigungsfristen und höhere Anforderungen an die Kündigungsbegründung gestellt werden.
Sollte es dennoch zum Stellenverlust kommen, fordern wir als wichtiges Element die Überbrückungsrente für Ausgesteuerte kurz vor dem Rentenalter. Dieses Modell kennt der Kanton Waadt mit dem «Rente-pont», der im Jahr 2011 eingeführt wurde. So wird der entwürdigende Schritt in der Sozialhilfe verhindert, und ältere Arbeitslose verbleiben im Sozialversicherungssystem. Im Kanton St.Gallen hat man gute Erfahrungen mit einem Mentoringprogramm gemacht. Solche Ansätze sind selbstverständlich weiterzuverfolgen. Sie können auch ein Modell für andere Kantone sein.
Dieser Text ist im Links 2/2015 der SP Kanton St. Gallen erschienen.